(Fristen: 29. November 2010 bzw. 11. April 2011)
EU-FÖRDERUNG MEDIEN
MEDIA 2007 - Entwicklung Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit - Förderung der Entwicklung von Produktionsprojekten
Im Rahmen des Förderprogramms MEDIA 2007 wird die Entwicklung von Produktionsprojekten in den Kategorien Spielfilm, kreative Dokumentarfilm und Animationen, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind, gefördert.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Entwicklungsmaßnahmen für audiovisuelle Werke (Einzelwerke oder Serien). Mindestdauer bei Spielfilmprojekten 50 Minuten, bei kreativen Dokumentarfilmen 25 Minuten und bei Animationsprojekten 24 Minuten.
Wer wird gefördert?
Europäische Unternehmen aus einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten, der EWR Länder, Schweiz oder Kroatien. Antragsteller müssen mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen.
Wie wird gefördert?
Es sind insgesamt 17 Mio. EUR verfügbar. Der Zuschuss übersteigt in keinem Fall 50% der förderfähigen Kosten. Der Höchstbeitrag der Finanzhilfe beträgt zwischen 10 000 EUR und 60 000 EUR. Bei Animationen in Spielfilmlänge, die zur Vorführung in Kinos bestimmt sind ist der Höchstbetrag 80 000 EUR.
Einreichfristen: 29. November 2010 bzw. 11. April 2011
Ansprechstelle: MEDIA Desk Österreich, Wien, Gerlinde Seitner, Tel 01/52 697 -304 06, info@mediadesk.at , www.mediadesk.at
Nähere Informationen: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/index_en.htm
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:262:0016:0018:DE:PDF
MEDIA 2007 - Entwicklung Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit - Förderung der Entwicklung von interaktiven Werken online sowie offline
Im Rahmen des Förderprogramms MEDIA 2007 wird die Entwicklung von Produktionsprojekten die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind und von unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen vorgestellt werden, gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die konzeptionelle Entwicklung digitalen interaktiven Inhalts als Ergänzung zu einem audiovisuellen Projekt (Spielfilm, kreative Dokumentarfilm und Animation). Ergänzungen können nur zu Spielfilmprojekten mit einer Gesamtdauer von mindestens 50 Minuten, kreativen Dokumentarfilmen von mindestens 25 Minuten und Animationsprojekten von mindestens 24 Minuten eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Europäische Unternehmen aus einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten, der EWR Länder, Schweiz oder Kroatien. Antragsteller müssen mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen.
Wie wird gefördert?
Es sind insgesamt 2 Mio. Euro verfügbar. Der Zuschuss übersteigt in keinem Fall 50% der förderfähigen Kosten (60% bei Projekten, die für die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind). Der Höchstbeitrag der Finanzhilfe beträgt zwischen 10 000 EUR und 150 000 EUR.
Einreichfristen: 29. November 2010 bzw. 11. April 2011
Ansprechstelle: MEDIA Desk Österreich, Wien, Gerlinde Seitner, Tel 01/52 697 -304 06, info@mediadesk.at , www.mediadesk.at
Nähere Informationen: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/index_en.htm
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:262:0019:0021:DE:PDF
Dient zur Information.
Aussender: Silvia Strobl, Stagiaire, Verbindungsbüro Land Niederösterreich ? Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, Tel +32 2 549 06 66, Fax +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero