Allgemein
Im Rahmen des EU-Programms KULTUR (2007 - 2013), Aktionsbereich 1.3.5., werden Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit/in Drittländern unterstützt. Gefördert werden kulturelle Kooperationsprojekte, an denen sich mindestens drei Kulturveranstalter aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligen. Zusätzlich muss mindestens ein assoziierter Partner aus einem Drittland beteiligt sein. Mindestens 50% der Projektaktivitäten müssen im Drittland stattfinden. Der Kooperation muss eine Partnerschaftserklärung zwischen den Projektpartnern zugrunde liegen.
EU-Zuschuss:
Der EU-Zuschuss beträgt max. ? 200.000 und darf 50% der förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Laufzeit:
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich nicht vor der Unterzeichnung des Fördervertrags.
Länderschwerpunkt 2011 & Einreichfrist
2011 werden Kooperationsprojekte mit Mexiko gefördert.
Frist zur Einreichung der Anträge ist der 3. Mai 2011, 12:00 Uhr (CEST).
Antragsunterlagen:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/funding/2011/call_strand_135_2011_en.php
Antragsverfahren
Seit 2009 müssen die Anträge elektronisch und zusätzlich per Post eingereicht werden. Der "Papierversion" müssen zusätzliche Unterlagen und Materialien angeschlossen werden. Die Dokumente müssen dazu von der Website der EACEA heruntergeladen und auf dem Computer abgespeichert werden. Hierzu ist der Adobe Reader 8.1.5. erforderlich.
Postadresse: Education, Audiovisual & Culture Executive Agency Culture Programme (2007?2013) , Strand 1.3.5 Third countries projects, Avenue du Bourget 1, (BOUR 04/13), 1140 Brussels, Belgium
Ausender / Beratung: Mag. Elisabeth Pacher, Cultural Contact Point, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Tel 01/53 120-7692, elisabeth.pacher@bmukk.gv.at