Auch 2011 gibt es wieder eine Direktförderung des BMUKK für Öffentliche Büchereien. Die wesentlichen Eckpunkte der ?Büchereiförderung Neu? sind ein Förderungssystem in zwei Kategorien zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen, die Erhöhung der Zugänglichkeit und die Qualitätssteigerung des Medienangebotes:
Kategorie A)
Förderungen zur Strukturverbesserung: Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware
Kategorie B)
Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten: Neu- oder Umbau von Öffentlichen Büchereien: Einrichtung, Ausbau des Medienbestandes, Hardware
Zur Errichtung von BüchereiNetzwerken und Verbünden: d. h. Verbund von Medien und/oder Dienstleistungen (Veranstaltungen, Fortbildung)
Innovative Dienstleistungen: sozial-integrative Projekte, digitale Services
Für die Antragstellung von Projektförderungen sind sowohl eine detaillierte Projektbeschreibung als auch ein entsprechender Finanzierungsplan erforderlich. Bei Erfüllung der Förderungsrichtlinien kann in einer oder in beiden Kategorie/n um Förderungen angesucht werden.
Voraussetzungen für die Gewährung der Büchereiförderung:
++ Erfüllung der Förderungsrichtlinien
++ Vollständig ausgefüllter Antrag (d. h. Antragsformular und Jahresmeldung, jeweils in der aktuellen Fassung)
++ Finanzieller Beitrag des Trägers/der Trägerin (darf durch die Gewährung der BMUKK-Förderung nicht gekürzt werden)
++ Nachweisliche Antragstellung an zusätzliche öffentliche und private Förderungsgeber
++ Verwendungsnachweis über die Förderung 2010 des BMUKK bis spätestens 31. März 2011
Ausschreibung und alle weiteren Informationen unter www.bmukk.gv.at/buechereifoerderung-neu . Einreichfrist: 31. März 2011 (Datum des Poststempels) Die vollständigen Anträge sind beim BMUKK, Referat IV/4a, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzureichen.
Aussender: BMUKK Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, www.bmukk.gv.at