Die 2006 gestartete Initiative des Landes Niederösterreich zur Stärkung der europäischen Filmkultur mit einem Programmfenster der »Diagonale ? Festival des österreichischen Films« findet im Sommer 2011 ihre Fortsetzung. Daher schreibt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft eine Sonderförderung für Veranstalter im Rahmen des ?Sommerkino Niederösterreich? aus. Veranstaltungszeitraum 10. Juni bis 18. September
I. Zielgrupe & Rechtsgrundlagen
Die Ausschreibung richtet sich an juristische Personen des privaten (z.B. Vereine) und öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden), die gemeinnützig sind. Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996.
Einreichfrist bis spätestens 16. Mai 2011
II. Voraussetzungen
1. Richtlinien für die Programmierung
Europäische Filme
Europäische Filme sollen einen überwiegenden Teil des Gesamtprogrammes ausmachen, wobei hier die Schwerpunkte den jeweiligen Veranstaltern überlassen werden (Spielfilme, Dokumentarfilme, Länderschwerpunkte, länderübergreifende Koproduktionen, begleitende Rahmenveranstaltungen etc.).
Programmfenster für den österreichischen Film ? DIAGONALE 2011 Im Rahmen des »Sommerkino Niederösterreich« wird es ein Programmfenster für den österreichischen Film in Zusammenarbeit mit der Diagonale 2011 ? das Festival des österreichischen Films (22. bis 27. März 2011 in Graz) geben. Es ist mindestens ein Film aus den Preisträgerkategorien bzw. aus dem vorgeschlagenen Kurzfilmprogramm zu programmieren (anrechenbar bei Punkt europäische Filme):
++ Großer Diagonale Preis für Spiel- & Dokumentarfilm
++ Diagonale Publikumspreis
++ Beste Bildgestaltung
++ Beste Montage für Spiel- & Dokumentarfilm
++ Schauspielpreise
++ Von der Jugendjury und der Diözese Graz-Seckau prämierte Filme
++ Innovatives Kino
Außerdem steht eine Reihe von Kurzfilmen (als Vorfilm oder programmfüllend) zur Auswahl.
Die Diagonale Preisverleihung findet am 27. März in Graz statt. Die Preisträger sind ab 28. März online publiziert (www.sommerkinoe.at bzw. www.diagonale.at)
2. Werbemittel
Der Fördernehmer stellt der Abt. Kultur und Wissenschaft Bilder (mind. 300dpi) sowie Programminformationen in einer Weise zur Verfügung, dass diese für die entsprechenden Seiten auf www.sommerkinoe.at weiterverarbeitet werden können. Weiters verpflichtet er sich, die von ihm betriebene Website übersichtlich, informativ und aktuell zu gestalten.
Der Fördernehmer hat sowohl das Logo »Sommerkino Niederösterreich« als auch ?Kultur Niederösterreich? (beides herunterzuladen auf www.sommerkinoe.at) auf sämtlichen geeigneten Medien in angemessener und lesbarer Form anzubringen sowie die Spielstätte mit dem Hinweis ?Sommerkino Niederösterreich ? eine Initiative des Landes Niederösterreich zur Stärkung der europäischen Filmkultur? zu verbinden.
III. Einreichunterlagen
(Formulare zum Herunterladen auf www.sommerkinoe.at):
++ Ansuchen um Finanzierungsbeitrag (Formular)
++ Kostenkalkulation & Finanzierungsplan (Formular)
++ Detailliertes Film- bzw. Begleitprogramm (bei Veranstaltung im Zeitraum 1. August bis 18. September genügt ein Konzept, das Detailprogramm kann bis 30. Juni 2011 nachgereicht werden)
++ technische Angaben über die Art der Projektion
IV. Einreichstelle
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur und Wissenschaft ?Sommerkino Niederösterreich?, Landhausplatz, 1, 3109 St. Pölten, Fax 02742/9005-13029, Tel 02742/9005 DW 13110, noe-kinokultur@noel.gv.at
Aussender: Amt der NÖ Landesregierung, Regina Schweiger, Abtg. K1, www.noel.gv.at