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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Einreichfrist für Städtepartnerschaften

Antragsfrist: 1. September 2011, 12 Uhr mittags

Bürgerbegegnungen sowie Netzwerke zwischen Partnerstädten können gefördert werden! In der Maßnahme Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) unterstützt das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" Aktivitäten, die Bürgerinnen und Bürger aus Partnergemeinden zusammenbringen. Ziel ist es, das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der BürgerInnen und Kulturen zu unterstützen. Förderberechtigt sind: Gemeinden/Städte bzw. deren Partnerschaftsausschüsse, sowie gemeinnützige Organisationen, die eine lokale Behörde vertreten.

Außerdem unterstützt das Programm die Bildung von Netzwerken zwischen Partnerstädten (Aktion 1, Maßnahme 1.2), damit diese eine thematische und langfristige Zusammenarbeit aufbauen können. Solche Netzwerke sind für lokale Behörden sehr hilfreich, da sie sachkundige Diskussionen vorantreiben und dem Austausch und Transfer von Wissen, Erfahrungen, Strategien und Arbeitsmethoden dienlich sind. Förderberechtigt sind: Gemeinden/Städte bzw. Partnerschaftsausschüsse/Netzwerke, andere lokale oder regionale Behörden, Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden.

Die Antragsformulare sind auf der Website der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur veröffentlicht. Der Antrag ist über das Online-Antragsformular einzureichen. ACHTUNG: ergänzende Dokumente müssen per Post eingereicht werden.

Antragsfrist: 1. September 2011, 12 Uhr mittags.

Aussender: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, www.bmukk.at

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