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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

EU Förderprogramm MEDIA 2007

Erste Einreichfrist bis 1. Dezember 2011

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/30/1 Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „selektiven“ Förderung 2012

Kurzbeschreibung
Aufforderung zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor. Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme.

Ziel
- Stärkung und Förderung des größeren transnationalen Vertrieb neuer nicht-nationaler europäischer Filme, indem die Filmverleihfirmen angeregt werden, insbesondere in die Verkaufsförderung und den angemessenen Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen zu investieren.
- Förderung der Verbindungen zwischen dem Produktions- und Vertriebssektor zu fördern, um so die Wettbewerbssituation nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.

Wer kann einreichen?
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen. Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- EWR-Länder, die Schweiz und Kroatien

Was wird gefördert?
Als förderfähig gilt der Kinovertrieb eines nicht-nationalen Spielfilms. Der Film muss mehrheitlich von einem bzw. mehreren Produzenten hergestellt worden sein, die in Ländern ansässig sind, die am MEDIA-Programm teilnehmen, und an der Herstellung muss eine erhebliche Zahl von Experten aus diesen Ländern teilgenommen haben. Bei dem Film muss es sich um eine neue Arbeit im Bereich der Fiktion, Animation oder Dokumentation mit einer Länge von mehr als 60 Minuten handeln, und er muss aus einem anderen Land als dem Vertriebsland stammen. Filme mit einem Produktionsetat von mehr als 15 Mio. EUR sind nicht förderfähig. Das erste Urheberrecht eines förderfähigen Films darf nicht vor 2008 erworben worden sein.

Wie wird gefördert?
Gesamtbudget: 12 250 000 EUR (vorbehaltlich der Annahme des Haushaltsplans 2012). Der Höchstzuschlag beträgt 150 000 EUR pro Film und pro Land. EU-Kofinanzierung: max 50% der förderfähigen Kosten

Einreichfristen: 1. Dezember 2011, 30. März 2012 bzw. 29. Juni 2012

Kontaktstelle: MEDIA Desk Österreich, Esther Krausz, Tel 01/52 697 -30406, info@mediadesk.at , www.mediadesk.at

Nähere Informationen und Antragsformulare: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/distrib/schemes/select/index_en.htm
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:285:0020:0022:de:PDF

Aussender: Sophie Eger, Stagiaire Verbindungsbüro Land Niederösterreich – Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, Tel +32 2 549 06 66, Fax: +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero

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