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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Auslandsstipendium samt Atelierwohnung

für bildende Kunst in Istanbul/Türkei 2012/2013

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in Istanbul eine Atelierwohnung für bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für drei bzw. vier Monate in dem Zeitraum von Anfang September 2012 bis Ende August 2013. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, ist ein Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden auf Antrag ebenfalls vom BMUKK übernommen.

ISTANBUL - TÜRKEI:
Das Wohnatelier in der Größe von 90 m2 liegt im Stadtteil Beyoglu/Cihangir, im westlichen Teil Istanbuls, das für seine internationale und künstlerische Ausrichtung bekannt ist.

Geplant ist ein Aufenthalt von jeweils einer Künstlerin bzw. einem Künstler für drei bis vier Monate.

Mit dieser ersten Ausschreibung werden Stipendien im Zeitraum von 1. September 2012 bis 31. August 2013 vergeben. Das Stipendium beträgt Euro 1300.-/p.m.

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen, bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diesen Zeitraum ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTStipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.

Die schriftliche Bewerbung enthält
++ ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular „Auslandsateliers bildende Kunst“ (pdf, 435 KB) www.bmukk.gv.at/medienpool/18996/bk_auslandsateliers_formular.pdf
++ Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt
++ Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, maximal DIN A4 (keine Originalarbeiten, keine CDs oder reine Verweise auf Internetadressen). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen
++ Kennwort „ATELIER ISTANBUL“ auf dem Umschlag

Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin, aus welchem Grund auch immer, nicht wahrgenommen werden, wird ein/e Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin berücksichtigt.

Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert. Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 29. Februar 2012(es gilt der Poststempel) an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien

zu senden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. V/1 des BMUKK, Tel 01/53 120-6813 (Mag. Gerhard Jagersberger).

Aussender: Bundesministerium für Unterricht, Kunst, Kultur.

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