Die kommende Frist wurde vom 1. auf den 15. Februar 2012 verlängert. Zu folgenden Maßnahmen kann eingereicht werden:
In der Maßnahme Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) unterstützt das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" Aktivitäten, die Bürgerinnen und Bürger aus Partnergemeinden zusammenbringen. Ziel ist es, das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der BürgerInnen und Kulturen zu unterstützen. Förderberechtigt sind: Gemeinden/Städte bzw. deren Partnerschaftsausschüsse, sowie gemeinnützige Organisationen, die eine lokale Behörde vertreten.
Außerdem unterstützt das Programm die Bildung von Netzwerken zwischen Partnerstädten (Aktion 1, Maßnahme 1.2), damit diese eine thematische und langfristige Zusammenarbeit aufbauen können. Solche Netzwerke sind für lokale Behörden sehr hilfreich, da sie sachkundige Diskussionen vorantreiben und dem Austausch und Transfer von Wissen, Erfahrungen, Strategien und Arbeitsmethoden dienlich sind. Förderberechtigt sind: Gemeinden/Städte bzw. Partnerschaftsausschüsse/Netzwerke, andere lokale oder regionale Behörden, Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden.
In der Maßnahme Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft (Aktion 2, Maßnahme 3) unterstützt das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" konkrete Kooperationsprojekte von Organisationen der Zivilgesellschaft, um die Dynamik der Zivilgesellschaft in Europa zu aktivieren. Diese Projekte sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren, konkrete Lösungen erarbeiten, und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen. Als AntragstellerInnen kommen Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit Rechtsstatus in Frage, die auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene tätig sind.
Die Antragsformulare sind auf der Website der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) veröffentlicht. Der Antrag ist über das Online-Antragsformular einzureichen. ACHTUNG: zusätzlich zur Online-Bewerbung müssen ergänzende Dokumente per Post eingereicht werden!
Einreichfrist: 15. Februar 2012, 12 Uhr mittags.
Korrigendum zum Programmleitfaden erschienen!
Das Korrigendum zum Programmleitfaden betrifft u.a.:
- Änderungen der vorrangigen Themen
- Änderungen der Finanz- und Vertragsbedingungen für die Finanzierung auf Basis von Pauschalsätzen
- Änderungen der Pauschalsatzberechnung in Aktion 1-Maßnahme 1.2, Aktion 2-Maßnahme 3 und Aktion 4
- Organisationen, die einen Betriebskostenzuschuss erhalten, können nicht mehr gleichzeitig um Projektförderungen ansuchen
- Aktion 4: Der maximale Zuschuss wurde auf € 100.000 erhöht, die Projektdauer auf 18 Monate. Bei Finanzierung auf Basis eines Budgets liegt der EU-Anteil bei max. 70% des förderfähigen Gesamtbdugets.
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Vorschlag zum künftigen Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (2014-2020) verabschiedet
Am 14. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für das neue Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" für die Laufzeit 2014-2020 verabschiedet. Das Programm ist ausgestattet mit einem Budget von € 229 Mio. und verfolgt zwei Ziele:
1. Das Bewusstsein der BürgerInnen für die Geschichte und Ziele der EU und für eine europäische Identität stärken. Dabei sollen vor allem Diskussionen, Reflexion und die europaweite Vernetzung unterstützt werden.
2. Die demokratische und bürgerschaftliche Partizipation der BürgerInnen auf EU-Ebene erhöhen. Das Verständnis für policy-making-Prozesse auf EU-Ebene soll vergrößert sowie das soziale und freiwillige Engagement gefördert werden.
Die Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament beginnen Anfang 2012 und sollten bis spätestens Ende 2013 abgeschlossen werden.
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Auswahlergebnisse der Einreichfrist 1. September 2011 wurden veröffentlicht Die Auswahlergebnisse für "Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften" (Aktion 1, Maßnahme 1.1) und für "Netzwerke zwischen Partnerstädten" der Einreichfrist vom 1. September 2011 wurden veröffentlicht.
Wir gratulieren der Gemeinde Köflach und dem Regionalen Entwicklungsverband Unteres Pinka- und Stremtal zur erfolgreichen Einreichung! Die Ergebnisse sind auf der Website der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur veröffentlicht. Eine detaillierte Ergebnisliste zu den österreichischen Projekten ist auf der Website des Europe for Citizens Point Austria veröffentlicht.
Aussender: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, www.bmukk.gv.at