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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Das Fleisch der Kunst

Michael Kos

in der gestrigen Ausgabe des Standard ist eine Replik von mir erschienen, vorletzte Seite (Rubrik "Kommentar der anderen"). Ich erlaube mir, den Text als Word-Datei und zwei Ergänzungen, die vor allem bildende KünstlerInnen betreffen, wie folgt anzuschließen:


1) Die Rolle der Verwertungsgesellschaften am Beispiel der VBK Wien:
Einigen Rückmeldungen zum Thema ist abzulesen, dass die Verwertungsgesellschaften eine Transparenzkampagne nötig hätten. Ihr Ruf ist offensichtlich nicht der beste, gerade aus Teilen der Künstlerschaft kommen die Argumente, dass diese eh den ganzen Apfel wegputzen und gerade einmal den Stiel für die ohnehin schon bekannten KünstlerInnnen übriglassen.
Diese Argumentationslinie ist allerdings kaum belegbar.
In Österreich sind die Verwertungsgesellschaften teilweise als Vereine strukturiert, z.b. die VBK Wien. Vereine gehören aber ihren Mitgliedern, diese können mit Mehrheitsverhältnissen auch etwas an Strukturen ändern.
Hier darf nicht außer acht gelassen werden, dass eine Verwertungsgesellschaft zwar kollektiv organisiert ist (das ist ja sinnvoll, sie arbeitet wie ein Sammelanwalt), aber individuelle Rechte vertritt. Wenn z.B. Hermann Nitsch (er ist VBK-Mitglied) ein Werkfoto in der Zeitung hat, hat auch ausschließlich er Anspruch auf eine Vergütung dieser Bildnutzung.
Es ist völlig klar, dass bekannte Künstlerinnen mehr an Vergütung kriegen, weil sie ja viel häufiger rezipiert werden. Unbekannte kriegen weniger, - und wird jemand gar nicht rezipiert, kriegt er/sie gar keine Vergütung. Aber das liegt ja nicht an der Vergütungsgesellschaft, sondern am Publikum! Es ist dessen Dynamik, die die Stars verstärkt.
Durch Obergrenzen bei der Ausbezahlung der Vergütung entsteht ein Topf für zumindest einige soziale Maßnahmen, mit denen unbekanntere KünstlerInnen unterstützt werden. Das heißt, in diesem Umfang haben KünstlerInnen, die keine Vergütung kriegen, dann doch etwas davon.
Auch in anderen Vergütungssparten (Literatur, Musik) ist ein Teil der Leerkasettenvergütung gesetzlich an soziale Verwendung gebunden.

Um bei der VBK Wien zu bleibe: Es ist auch kein/e bildende KünstlerIn verpflichtet, ihr beizutreten. Er/sie kann ihre Rechte auch jederzeit privat einfordern und selbst Medienbeobachtung machen, - mit dem entsprechenden Aufwand.
Auch der Irrtum hält sich hartnäckig, dass eine Mitgliedschaft bei der VBK ein Argument für Zeitungen wäre, VBK-KünstlerInnen nicht abzubilden. Das stimmt nicht, denn hier kommen Pauschalverträge mit Bildkontingenten zum Tragen (wie auch beim ORF).
Ein genauso resistentes Vorurteil meint, dass Galerien oder Ausstellungshäuser vor VBK-KünstlerInnen und deren Abbildungen in Ausstellungskatalogen zurückschrecken würden. Das ist Unfug. Denn es ist bei Galerie- oder Museumspublikationen im Eigeninteresse der KünstlerInnen längst Usus, hier auf eine Vergütung zu verzichten. Diesen Verzicht allerdings leistet der/die KünstlerIn singulär, denn die VBK darf das gar nicht, weil sie damit ihrem eigentlichen Auftrag zuwiderhandeln würde.


2) das Folgerecht in Österreich:
Das Folgerecht betrifft europaweit summarisch viel mehr die verstorbenen KünstlerInnen, weil hier ja im Wiederverkauf die allerhöchsten Werte erzielt werden (Frankreich, Spanien). Das Folgerecht wird nur auf Wiederverkäufe angewendet, was hauptsächlich Auktionshäuser oder Wiederverkäufern betrifft. Die allermeisten (Kunst-) Galerien sind aber Erstverkäufer (Provisionsgalerien).
Nicht zuletzt deshalb rühren die weltweiten Zahlen der Folgerechtsvergütung eindeutig von Auktionsergebnissen.
In Österreich kamen zum Beispiel 2010 nur 38 lebende KünstlerInnen in den Genuss des Folgerechts. Es liegt auf der Hand, dass diese zu den berühmteren gehören, aus obigen Gründen. Aber das liegt auch nicht an den Vergütungsgesellschaften, sondern an der Einstiegsschwelle, die in Österreich bei 2500 € liegt, in Deutschland jedoch schon bei 800 € wirksam wird. Das bestimmt jedoch nicht die VBK Wien, sondern der Gesetzgeber, naheliegend auf Druck der Lobby der Wiederverkäufer. Letztere haben auch durchgesetzt, dass hierzulande das Folgerecht erst seit 2012 auf verstorbene KünstlerInnen anzuwenden ist.

 

Medial wirksamer als eine Debatte über das Recht der Kunst mag das virtuelle Scheibeneinschlagen des Online-Mob, der sich zum glühenden Verfechter der „Gratiskultur“ stilisiert, ja sein, aber der Großteil der Kunstschaffenden bevorzugt wohl etwas völlig Unaufgeregtes: das konstruktive Aushandeln eines common sense. Angesichts ihrer real bedrohten Lebensgrundlage stellt sich nun die Frage, warum ihnen ausgerechnet die Wahrnehmung ihres Urheberrechts „ins eigene Fleisch schneiden“ sollte? Konrad Becker konstruiert in seinem Beitrag salopp das Bild von „verunsicherten Kulturschaffenden, von Rechtsanwälten umklammert, von Regelwerken behindert, nur als Superstars Profiteure der Verwertungsindustrie“, - das Gegenteil ist der Fall.

Es dient dem Spannungsfeld zwischen der gerade im Internet großen Nachfrage nach künstlerischen Inhalten und der Tatsache, dass KünstlerInnen nicht vom Applaus allein leben, herzlich wenig, Spezialfälle der Appropriation Art oder eine Innovationsdebatte innerhalb der Kunst ins Treffen zu führen. Worum es wirklich geht, ist lebensnäher: Die KünstlerInnen wollen sich nicht das Recht nehmen lassen, über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen, und sie haben ein Recht darauf, von jenen für Ihre Leistung bezahlt zu werden, welche diese nützen.

Deswegen kommt es, wo sonst eine kompetitive Atmosphäre vorherrscht, zu einer gemeinsamen Initiative. „Kunst hat Recht“ wird von heimischen Kunstschaffenden aller Kunstsparten getragen, im Schulterschluss mit ihren Verwertungsgesellschaften. Die Solidarisierung mit „Kunst hat Recht“ ist rasant – über 2.500 Kunstschaffende haben sich schon in den ersten Tagen angeschlossen.

Die Rolle der Verwerter wird leichtfertig zu jener des Beelzebubs dramatisiert und in folge sogar als Legitimation für das missbräuchliche Verwenden urheberrechtlich geschützter Werke benützt: eine krude Logik, die zudem auf Vorurteilen fußt.
Die Verwertungsgesellschaft Bildender Kunst Wien zum Beispiel vertritt als Verein rund 2300 bildende KünstlerInnen. Das heißt im Klartext: sie gehört ihren Mitgliedern! Eine Verwertungsgesellschaft ist keine Industrie, sondern eine sinnvolle Lobby, sie erfüllt einen kollektiven Auftrag und vergütet die individuellen Urheberrechte, die KünstlerInnen bei medialer Nutzung ihrer Werke haben. Diese Vergütungen stellen einen Faktor zur Existenzsicherung dar, der gerade für weniger bekannte KünstlerInnen substanziell ist. Es ist kein Almosen, sondern eine Bezahlung für Leistungen. Nur ganz wenige „Stars“ können von ihren direkten Künstlergagen leben.
Und nicht die Juristen einer Verwertungsgesellschaft nehmen die Kunstschaffenden in den Schwitzkasten, sondern jene Medien, Provider und Internet-Unternehmen, die mit kostenlosen künstlerischen Inhalten ihre Geschäfte machen.

Die veränderten Rezeptions- und Reproduktionsformen in der digitalen Sphäre haben gravierende Einbußen vor allem bei der Leerkassettenvergütung (mehr als 50 Prozent) zur Folge. Eine zeitgemäße Adaption der Privatkopie in Form der Festplattenabgabe – wie es sie in Deutschland längst gibt – wird aber in Österreich seit Jahren verhindert. Das trifft die Kunstschaffenden direkt, sie müssen ihre Tonstudios schließen und ihre Filmprojekte auf Eis legen und unterschreiten beschämend geringe Einkommensgrenzen, um selbst noch aus der Künstlersozialversicherung zu fallen.

Zur Schadensbegrenzung wollen die Kunstschaffenden keineswegs das Urheberrecht verschärfen, wie es manche Paralleldiskurse glauben machen wollen. Sie fordern schlicht, dass dort, wo sich ein bereits bestehendes Recht in einen anderen Bereich hinein verschleift, selbiges auch zur Anwendung kommen muss.
Weder politisch noch gesellschaftlich ist es wünschenswert, dass Kunstschaffende immer weniger von ihrer Arbeit leben können. Bestärkend ist hierbei, dass laut aktueller Umfrage mehr als 90 Prozent der ÖsterreicherInnen die Sicht teilen, dass Kunstschaffende das Recht auf die Bezahlung ihrer Leistung haben.
Es ist letztlich der digitale Kunstfreund, der von uns – der Künstlerschaft – als Partner gewonnen werden soll. Wir halten einerseits mit unseren Contents das Niveau eines globalen Mediums hoch, das per se zur Nivellierung tendiert. Andererseits sind wir die letzten, die der Kriminalisierung des Privaten oder einer Informationszensur Vorschub leisten wollen. Wenn als Resultat unserer Initiative wieder mehr Fleisch an den Knochen kommt, hat die Kunst nicht mehr getan, als mit Recht ihrer sukzessiven Entwertung entgegenzutreten.


Entgegnung von Michael Kos auf den Artikel „Mehr Rechte gegen die Kunst?“ von Konrad Becker im Standard, Printausgabe 26.1. 2012
Michael Kos tritt für die Initiative „Kunst hat Recht“ ein, die am 25. 1. 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz im Porgy&Bess von VertreterInnen der heimischen Kunstbranchen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er arbeitet als  Bildhauer und Maler in Wien.

Aussender: Michael Kos, mag. art, Bachgasse 20/5, A-1160 Wien, T: 0650/7989560, m.kos@chello.at, www.michaelkos.net

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