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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

EU Förderprogramm MEDIA 2007

ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT und FORTBILDUNG

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN - EACEA/7/12
Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „automatischen“ Förderung 2012

Kurzbeschreibung
Die vorliegende Aufforderung ist für die Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor zur Förderung des Vertriebs nicht nationaler europäischer Filme.

Zwei Ziele
• Förderung und Unterstützung eines breiteren nationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, zur Verfügung gestellten Gelder auf dem Markt für Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme
• Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen

Wer kann einreichen?
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, welche auf den Verleih europäischer Werke spezialisiert sind und deren Aktivitäten zur Erreichung der oben genannten Ziele betragen.

Die Antragsteller müssel in einem der folgenden Länder ansässig sein:
• den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
• EWR-Länder, die Schweiz und Kroatien
• Bosnien und Herzegowina (unter der Voraussetzung, dass der Verhandlungsprozess abgeschlossen ist und das Land offiziell zum Teilnehmerland des Programms MEDIA erklärt wird).

Was wird gefördert?
Das System der "automatischen"Förderung ist in zwei Phasen gegliedert:

• Ermittlung einer potentiellen Förderung proportional zur Zahl der verkauften Eintrittskarten für nicht einheimische europäische Filme in den Staaten, die in dem Bezugsjahr 2011 am Programm teilnehmen, mit einer Obergrenze pro Film und einer Staffelung je nach Staat.
Gruppen- oder Club-Vorführungen, bei denen kein Einzelpreis für Tickets erhoben wird, sind nicht förderfähig. Der Kartenverkauf sollte in allen Fällen durch nationale Berichterstattungs- und Überprüfungssysteme erfasst sein, sodass die nationale Behörde ihn bescheinigen kann. Die EACEA behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen, wenn ihrer Auffassung nach nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.

• Reinvestition der potenziellen Förderung: Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen bis zum 1. Oktober 2013 in 3 Module (3 Arten von Aktionen) reinvestiert werden:
1. Koproduktion nicht einheimischer europäische Filme
2. Erwerb von Vertriebsrechten an nicht einheimischen europäischen Filmen, zum Bespiel auf dem Weg der Mindestgarantie und/oder
3. Kosten im Zusammenhang mit der Herausgabe, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für nicht einheimische europäische Filme
           
            Das Urheberrecht eines förderfähigen Films darf nicht vor 2008 erworben worden sein.
            Zu 1 und 2: Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 30 Monate, vom 1. Oktober 2012 bis zum 1. April 2015.
            Zu 3: Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 42 Monate, vom 1. April 2012 bis zum 1. Oktober 2015.

Wie wird gefördert?
Gesamtbudget: 18 977 675 EUR
EU-Kofinanzierung: max. 40%, 50% oder 60% der förderfähigen Kosten, es ist kein Höchstbetrag festgelegt

Einreichfrist
• Vorschläge für die "Ermittlung" einer potenziellen Förderung bis 30. April 2012
• Vorschläge für die "Reinvestition" einer potenziellen Förderung bis zur innerhalb der für das jeweilige Modul festgelegten Frist bis spätestens 1. Okober 2013

Kontaktstelle:
MEDIA Desk Österreich, Wien
Esther Krausz
Tel.: +43 (0)1 52697 -30406
info@mediadesk.at
www.mediadesk.at

Nähere Informationen und Antragsformulare: www.ec.europa.eu/culture/media/programme/distrib/schemes/index_en.htm

Quelle: www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:060:0009:0011:DE:PDF

Aussender: Astrid Kindler, Verbindungsbüro Land Niederösterreich – Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, T: +32 2 549 06 666  Fax: +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero

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