AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN - EACEA/8/12
Vertrieb
Kurzbeschreibung
Aufforderung zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor im Rahmen des Beschlusses Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments.
Ziele:
• Förderung und Unterstützung eines breiteren transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme durch Gelder für Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme
• Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
Wer kann einreichen?
Die Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die als Intermediäre für Produzenten auftreten und auf die kommerzielle Verwertung eines Films spezialisiert sind.
Die Antragssteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
• 27 Mitgliedsstaaten der EU
• EWR-Länder
• Schweiz
• Kroatien
• Bosnien und Herzegowina (vorbehaltlich des Abschlusses des Verhandlungsprozesses und der offiziellen Teilnahme dieses Staates am MEDIA-Programm)
Was wird gefördert?
• Ermittlung einer potenziellen Förderung, die nach dem Erfolg des Unternehmens auf dem europäischen Markt während des Referenzzeitraums 2007-2011 berechnet wird
• Reinvestition der potenziellen Förderung. Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen vor dem 1. März 2014 in 2 Module reinvestiert werden:
1. Minimumgarantien oder Vorschusszahlungen für internationale Verkaufsrechte an neuen nicht nationalen europäischen Filmen und/oder
2. Verkaufsförderung, Vermarktung und Werbung auf dem Markt neuer nicht nationaler europäischer Filme
Das erste Urheberrecht eines förderfähigen Films darf nicht vor 2007 erworben worden sein.
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 18 Monate ab dem Datum der Unterzeichnung des internationalen Verkaufsvertrags.
Wie wird gefördert?
Gesamtbudget: 1,5 Millionen EUR
EU-Kofinanzierung: max 50% der förderfähigen Kosten
Einreichfristen:
• Ermittlung einer potenziellen Förderung: 18. Juni 2012
• Reinvestition der potenziellen Förderung: Der internationale Verkaufsvertrag darf frühestens am 18. Juni 2012 unterzeichnet werden.
Reinvestitionsanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung des internationalen Verkaufsvertrags mit dem Produzenten und spätestens am 1. März 2014 an die Agentur zu übermitteln.
Aussender: MEDIA Desk Österreich, Wien, Esther Krausz, T: 01 52697 -30406, info@mediadesk.at, www.mediadesk.at