Kurzbeschreibung
Der Audio-Visuelle (AV)-Sektor ist ein wichtiges Instrument für die Vermittlung und Entfaltung europäischer kultureller Werte. Er spielt eine bedeutende Rolle für die Herausbildung einer europäischen Identität und als Möglichkeit, der europäischen Bürgerschaft Ausdruck zu verleihen. Die Verbreitung europäischer AV-Werke (Filme und Fernsehprogramme) trägt dazu bei, den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die europäischen Kulturen zu stärken. Durch die Gemeinschaftsförderung soll dem europäischen AV-Sektor somit ermöglicht werden, seine Funktion als Integrationsfaktor der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Kulturen zu erfüllen. Neben dem kulturellen Aspekt besitzt der europäische AV-Sektor auch ein bedeutendes soziales und wirtschaftliches Potenzial.
Spezifische Ziele „Filmhändler-Förderung“
Förderung und Unterstützung eines breiten transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, in dem Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt Gelder zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme zur Verfügung gestellt werden. Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
Wer kann einreichen?
Europäische Unternehmen, die als Intermediäre für Produzenten auftreten und auf die kommerzielle Verwertung eines Films durch dessen Vermarktung und Lizensierung an Vertriebsunternehmen und andere Käufer für ausländische Hoheitsgebiete spezialisiert sind. Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
EWR-Ländern
Schweiz; Kroatien; Bosnien und Herzegowina (vorbehaltlich des Abschlusses des Verhandlungsprozesses und der offiziellen Teilnahme dieses Staates am MEDIA-Programm)
Was wird gefördert?
Das System der „Filmhändler-Förderung“ ist in zwei Phasen gegliedert.
Phase 1
Ermittlung einer potenziellen Förderung, die nach dem Erfolg des Unternehmens auf dem europäischen Markt während des Referenzzeitraums (2008-2012) berechnet wird
Phase 2
Reinvestition der potenziellen Förderung: Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen vor dem 2. März 2015 in 2 Module (2 Arten von Maßnahmen) reinvestiert werden:
(1) Minimumgarantien oder Vorschusszahlungen für internationale Verkaufsrechte an neuen nicht nationalen europäischen Filmen und/oder
(2) Verkaufsförderung, Vermarktung und Werbung auf dem Markt neuer nicht nationaler europäischer Filme
Wie wird gefördert?
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 1 500 000 EUR verfügbar. Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt. EU-Kofinanzierung: max. 50% der gesamten förderfähigen Kosten (kein Höchstbetrag festgelegt).
Einreichfrist: 18. Juni 2013, Kontaktstelle: MEDIA Desk Österreich, Wien, Esther Krausz, Tel 01/52 697 -30406, info@mediadeskaustria.eu , www.mediadesk.at
Die Antragsrichtlinien (in Englisch) finden Sie hier http://ec.europa.eu/culture/media/media-content/documents/fundings/distribution/sales-agents/calls/call-3/sales-agents-perm-gl-2013-final.pdf
Nähere Informationen: http://ec.europa.eu/culture/media/fundings/distribution/support-to-sales-agents/index_en.htm
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:054:0010:0012:DE:PDF
Aussenderin: Bernadette Serro, Stagiaire, Verbindungsbüro Land Niederösterreich – Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, Tel +32 2 549 06 63, Fax +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero