Die Europäische Kommission hat die dritte und letzte öffentliche Konsultation zu der überarbeiteten Fassung der Kriterien für die Prüfung mitgliedstaatlicher Förderregelungen für Filme und andere audiovisuelle Werke eingeleitet.
Die wichtigsten Punkte der Konsultation:
Abdeckung audiovisueller Werke in allen Phasen ihres Ent- und Bestehens – von der Konzeption der Handlung bis hin zur Vorführung. Mitgliedstaaten können nach wie vor verlangen, dass ein bestimmter Anteil des gesamten Filmbudgets (bis zu 80 %) in dem betreffenden Hoheitsgebiet ausgegeben werden muss Untersagung von Auflagen in Bezug auf den Ursprung von Waren und Dienstleistungen, die gegen die Grundsätze des Binnenmarkts. Sicherstellung, dass die Verpflichtungen zur Territorialisierung der Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zur Beihilfe stehen und die besonderen Merkmale von Steueranreizen berücksichtigt werden
Zielgruppen:
EU Mitgliedstaaten, Bürger, Kinos, Filmvertreiber, Filmproduzenten, Filmemacher, Postproduzenten, Filmverbände, sowie nationale, regionale und lokale Filminstitute
Frist für Beiträge: 28. Mai 2013
Nächste Schritte: Die Kommission will die endgültige Mitteilung unter Rücksichtnahme der Stellungnahmen im Juli 2013 annehmen.
Der überarbeitete Entwurf der Mitteilung und weitere für die öffentliche Konsultation relevante Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_films/draft_communication_de.docx und http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_films/index_en.html
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-388_de.htm?locale=en
Aussenderin: Bernadette Serro, Stagiaire im Auftrag von Mag. (FH) Sandra Steinhauer, Verbindungsbüro Land Niederösterreich – Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, Tel +32 2 549 06 63, Fax +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero