Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2014 fünf Staatsstipendien für künstlerische Fotografie. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100.- dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Einreichung ist außen mit den Vermerk "Staatsstipendium für künstlerische Fotografie 2014" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium egal welcher Sparte erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen:
genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Bewerbung Staatsstipendien) (pdf, 432 KB). http://www.bmukk.gv.at/medienpool/24520/staatsstipendien_2014.pdf
Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums, maximal A4 Format (keine Originalarbeiten, keine CDs). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Aussender: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, www.bmukk.gv.at