„Gerade in Zeiten wie diesen sind Eigenverantwortung und ehrenamtliches Engagement besonders wichtig. Die Österreicherinnen und Österreicher sind in diesem Bereich Weltmeister. Mir ist daher ein großes Anliegen, diesen Einsatz zu fördern und alle Vereine, dort, wo es nötig ist, zu unterstützen, ihnen bestmögliche Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen und diese laufend zu verbessern“, betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter.
Künftig sind daher „kleine“ Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden pro Jahr dauern – wie etwa Veranstaltungen von Freitag bis Sonntag – umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zu „großen“ Vereinsfesten wurde präzisiert und besteht nun grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt hingegen in Zukunft keine Rolle mehr. Für Vereinskantinen und „große“ Vereinsfeste wurde die Grenze für die Körperschaftssteuer-Pflicht von 7.300 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben.
Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können künftig außerdem pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden und vermindern so die Steuerbemessungsgrundlage. Diese Regelung galt bisher nur bei „kleinen“ Vereinsfesten. Die Änderungen gelten bereits für 2013.
„In Österreich engagieren sich rund drei Millionen Menschen in mehr als 116.000 Vereinen und leisten dort Millionen von freiwilligen Arbeitsstunden. Durch diesen Einsatz werden sämtliche Lebensbereiche abgedeckt, vom Sozial- und Gesundheitswesen, über den Sport- und Freizeitbereich, Kulturinitiativen, Natur- und Umweltschutz, bis hin zu Aktivitäten im Bereich Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungstätigkeiten im Alltag. Das ist ein enormer gesellschaftlicher Beitrag für das Zusammenleben. Das Ehrenamt soll nicht behindert werden, aber es muss Regeln geben, die eine Wettbewerbsverzerrung verhindern. Die Änderungen bringen Erleichterungen sowie Rechtssicherheit und werten das Ehrenamt damit erheblich auf“, erklärte Finanzministerin Fekter abschließend.
Informationen:
Broschüre Vereine und Steuern
Folder Vereine und Steuern
Aktuelle steuerliche Neuerungen für gemeinnützige Vereine
Aussender: Bundesministerium für Finanzen www.bmf.gv.at