Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN
Hauptmenü:
  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN

Hauptmenü ein-/ausblenden
Inhalt:
Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Die Fotografie ist frei!

VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

Weder Lobbying noch medialer Aufruhr oder Petitionslisten mit zigtausenden Unterschriften schafften es, die Bundesregierung davon zu überzeugen, die Reglementierung des Fotografengewerbes zu kippen - doch ein Beschwerdeführer aus Lienz macht das Unmögliche möglich.

Bereits im Juli 2010 meldete er das Gewerbe "Berufsfotograf (ohne Einschränkung)" an und legte zum Beweis seiner Befähigung ein Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für den Bereich Fotografie vor - jedoch wurde ihm von der Bezirkshauptmannschaft die Ausübung des Gewerbes untersagt. Sein Einspruch wurde in weiterer Folge auch vom Tiroler Landeshauptmann zurückgewiesen und so ging die Beschwerden von Instanz zu Instanz bis der Verfassungsgerichtshof am 27.11.2013 letztendlich entschied, dass § 94 Z 20 GewO 1994 (reglementiertes Gewerbe Berufsfotograf) gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verstößt und als verfassungswidrig aufzuheben ist. Damit steht es nun jedem frei, sich als Fotograf selbständig zu machen und das Gewerbe ohne die zuvor obligatiorische Meisterprüfung anzumelden.

Vor nicht allzulanger Zeit hat sich die Fotografeninnung noch erfolgreich gegen die Öffnung des Gewerbes zur Wehr gesetzt und gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister einen typisch österreichischen Kompromiß ausverhandelt, der neben einer dreijährige Wartezeit für den Pressefotografen auch das neue Gewerbe des Fotodesigners beinhaltete. In den dabei geführten Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern der Öffnung kam von Vertretern der Innung auch immer wieder gerne das Argument des Konsumentenschutzes - und auf eben jenes Argument wurde auch in der Urteilsbegründung näher eingegangen:

"Auch der Schutz der Konsumenten vermag keinen Rechtfertigungsgrund von solchem Gewicht zu bilden, das zum Ergebnis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs führt. Eine besondere Schutzwürdigkeit der Konsumenten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Berufsfotografen besteht insbesondere deshalb nicht, weil es den Konsumenten durch Vorabbegutachtung der bisher durch den Berufsfotografen angefertigten Fotoaufnahmen und durch einen Vergleich mit Fotoaufnahmen anderer Berufsfotografen in ausreichender Weise möglich ist, die Qualität der Tätigkeit des Berufsfotografen einzuschätzen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich bei Fotoaufnahmen häufig um Aufnahmen von nicht wiederholbaren Ereignissen handelt, mag dieser Umstand auch das Bedürfnis nach einer hochqualitativen Arbeit des Berufsfotografen verstärken."

Obwohl der Verfassungsgerichtshof dieser Meinung ist, wird in einer ersten Reaktion der Bundesinnung der Berufsfotografen weiterhin darauf beharrt, dass sich "der Kunde nicht mehr auf die qualifizierte Ausbildung und das Können eines Fotografen verlassen kann" - Zitat Bundesinnungsmeister Ernst Strauss, der sich ob der Entscheidung des VfGH erschüttert zeigt.

Sicher ist jedenfalls, dass zukünftig die Qualität der Arbeiten und nicht mehr die Bewilligung zur Ausübung eines Gewerbes Entscheidungsgrundlage für den mündigen Konsumenten wird. Ob sich die Öffnung des Marktes nun positiv oder negativ auswirken wird, wird die Zukunft zeigen.

weiterführende Links
Diskussion auf fotografie.at
Presseaussendung Bundesinnung der Fotografen

Aussender / Quelle: fotografie.at - News

Weitere Beiträge von diesem Tag Alle Newsletter-Beiträge anzeigen

Startseite

Kulturvernetzung NÖ auf Instagram
Kulturvernetzung NÖ auf Facebook
Kulturvernetzung - Kultur.Region.Niederösterreich
Projekte der Kulturvernetzung Niederösterreich
  • Viertelfestival
  • Tage der offenen Ateliers
  • Come In! Galerie
  • Come On! - Fördermöglichkeiten für Jugendkultur in Niederösterreich
  • klimaschonend Kultur veranstalten
  • „Artist in Residence“ im Bereich Literatur in Waidhofen/Ybbs
  • Pop-up-Galerien
  • KunstStoff - das Magazin der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH
Gefördert von
Presseservice
  • Presseaussendungen
  • Pressefotos
Orientierung
  • Übersicht
  • Suche
  • Hilfe
Impressum
  • Datenschutzerklärung
Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH 2026
Seitenanfang
nach oben springen