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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Ausschreibung Sommerkino NÖ 2014

Achtung: Die Einreichfrist endet heuer bereits am 25. April 2014

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, schreibt 2013 auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 auch heuer wieder eine Sonderförderung „Sommerkino NÖ“ aus.

Der Finanzierungsanteil deckt dabei höchstens 50% der Gesamtkosten. Zusätzlich wird die Initiative seitens des Landes Niederösterreich durch eine Kooperation mit der Diagonale (Festival des österreichischen Films) und eigenen Marketingmaßnahmen für alle Spielstätten gleichermaßen unterstützt:
- Website: Informationen über alle Spielstätten, Termine und Filminhalte auf www.sommerkinoe.at
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Ab sofort können bis spätestens 25. April 2014 Förderansuchen (inkl. Konzept, Terminplanung, Kalkulation und Finanzierungsplan) eingereicht werden. Das Detailprogramm muss erst zu einem späteren Termin vorgelegt werden (siehe III/2).

I. GÜLTIGKEITSZEITRAUM:
27. Juni bis 14. September 2014

II. RICHTLINIEN FÜR DIE PROGRAMMIERUNG:

1. Europäische Produktionen
Europäische Filme sollen den überwiegenden Teil des Gesamtprogramms ausmachen, wobei hier die Schwerpunkte den jeweiligen Veranstaltern überlassen werden (Spielfilme, Dokumentarfilme, Länderschwerpunkte, länderübergreifende Koproduktionen, begleitende Rahmenveranstaltungen etc.).

2. Programmfenster für den österreichischen Film – DIAGONALE 2014:
Im Rahmen des „Sommerkino Niederösterreich“ soll es ein Programmfenster für den österreichischen Film in Zusammenarbeit mit der Diagonale 2013 – das Festival des österreichischen Films (17. bis 23. März in Graz) geben.
Mindestens ein Film aus den 2014 bei der Diagonale programmierten Filmen der Kategorien SPIELFILM und DOKUMENTARFILM soll dabei programmiert werden (anrechenbar zu II.1.).
Die Preisträgerfilme der Diagonale werden empfohlen, sind aber nicht Bedingung. Für Auskünfte und für mit der Programmierung verbundene Fragen steht das Diagonale-Büro gerne zur Verfügung.

III. EINREICHUNG:
1. Wer kann einreichen?
Die Ausschreibung richtet sich an juristische Personen des privaten (z.B. Vereine) und öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden), die gemeinnützig sind, d.h. ohne Gewinnabsicht handeln.

2. Welche Unterlagen sind erforderlich?
++  Unterzeichnetes Antragsformular
++ Formular Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
++ Zur Veröffentlichung auf www.sommerkinoe.at im Falle einer Förderung:
- eine Kurzdarstellung des Projektes inkl. sämtlicher Detailinformationen zum
Veranstaltungszeitpunkt und Veranstaltungsort
- Fotos mit geeignetem Copyright, d.h. rechtefrei, in der Qualität von mindestens 300 dpi (siehe Punkt V)
++ bis 23. Mai 2013 das ausgearbeitete detaillierte Film- bzw. Begleitprogramm (bei Veranstaltung im Zeitraum 27. Juni bis 31. Juli)
bis 30. Juni 2013 das ausgearbeitete detaillierte Film- bzw. Begleitprogramm

IV. Technik:
Um eine kinogerechte Qualität der Vorführung zu erreichen, ist bei Projektion durch Beamer auf entsprechende (mind. 10.000) ancilumen Lichtleistung zu achten!!

V. Werbemittel:
Der Fördernehmer stellt der Abt. Kunst und Kultur Texte und Bilder (inkl. geeignetes Copyright, mind. 300dpi) sowie Programminformationen in einer Weise zur Verfügung, dass diese für die entsprechenden Seiten auf www.sommerkinoe.at weiterverarbeitet werden können. Der Fördernehmer erklärt sich mit der Abgabe der Einreichunterlagen einverstanden, im Rahmen der Veröffentlichung genannt zu werden. Weiters verpflichtet er sich, die von ihm betriebene Website übersichtlich, informativ und aktuell zu gestalten.
Der Fördernehmer hat das aktuelle vom Förderer genannten Logo, das unter http://www.noe.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Formulare-Logo-Rechtsgrundlagen/Logos.html publiziert ist, in angemessener und lesbarer Form auf sämtlichen geeigneten Medien anzubringen und die Spielstätte mit dem Hinweis „Sommerkino Niederösterreich - eine Initiative des Landes Niederösterreich zur Stärkung der europäischen Filmkultur“ zu kennzeichnen.

Der Fördernehmer, das geförderte Projekt, die Art, der Zweck und die Höhe der Förderung werden im jährlich erscheinenden „Bericht über die Förderungsmaßnahmen der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung“ veröffentlicht.

Der Fördernehmer stimmt einer Verwendung seiner Daten durch den Förderer gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, i.d.g.F. ausdrücklich zu.

Aussender: Jürgen Brandl, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Forschung, Abteilung Kunst und Kultur, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel 02742/9005/13110, post.k1@noel.gv.at

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