Auslandsstipendium
Z: Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von Kulturmanagerinnen und -manager durch Weiterbildung in einem ausländischen Kulturzentrum; einreichberechtigt sind Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren Lebens- und Arbeitsinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend in Österreich liegen, wenn
++ sie einen einschlägigen Studienabschluss nachweisen können oder
++ sie eine vergleichbare Ausbildung oder Berufserfahrung nachweisen können
++ sie mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement / Kulturarbeit nachweisen können
++ sie nicht immatrikuliert sind
Vorgesehen sind 5 Stipendien pro Jahr (Stand 2014)
D: Nach Destination; maximal 6 Monate Laufzeit
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit folgenden Beilagen:
++ Motivationsschreiben inklusive Nennung des gewählten Kulturzentrums einschließlich Begründung, warum diese Einrichtung ausgewählt wurde
++ Bestätigung der jeweils Verantwortlichen des vorgeschlagenen Kulturzentrums
++ Weiterbildungsziel
++ Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
K: Persönliche Qualifikation; Lernziele; Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen; Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.
T: Laufend, mindestens aber 6 Monate vor Praktikumsbeginn
S: Kulturinitiativen
Aussender: Bundeskanzleramt Österreich / Kunst, Abt. II/7 – Kulturinitiativen, Mag. Karin Zizala, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Tel 01/531 20-6870, Fax 01/531 20-816870, karin.zizala@bka.gv.at , www.kunstkultur.bka.gv.at/kunst