Die Kunstsektion im Bundeskanzleramt lobt in der Kategorie „Innovative Kulturarbeit“ den outstanding artist award 2015 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2014 realisiertes Projekt vergeben.
Die outstanding artist awards werden für herausragende Leistungen vorwiegend an Künstlerinnen und Künstler der jüngeren und mittleren Generation sowie an Organisationen vergeben.
Zielsetzung:
Auszeichnung herausragender, innovativer, beispielgebender Kulturprojekte mit starker Anbindung zur zeitgenössischen Kunst.
Kriterien:
Ausgezeichnet werden Kulturprojekte, die
- sich kritisch und konstruktiv mit aktuellen gesellschaftlichen Brennpunkten auseinandersetzten (u.a. auch Genderthemen, Migration, Inklusion)
- das Bewusstsein für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen schärfen
- von überregionalem Interesse sind
- Eigenkreativität und hohe künstlerische Qualität aufweisen
- innovatorischen Charakter besitzen oder neue Kulturformen entwickeln
Jury und Ablaufverfahren:
Die Auswahl der PreisträgerInnen erfolgt durch eine unabhängige Fachjury nationaler ExpertInnen innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.
Preis und Preisverleihung:
Das erstgereihte Projekt wird mit dem outstanding artist award 2015 - Innovative Kulturarbeit ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Geldpreis in Höhe von 8.000 EUR. Zusätzlich können bis zu drei Prämien in Höhe von je 2.000 EUR vergeben werden. Die Preisverleihung findet öffentlich im Herbst 2015 in Wien statt.
Teilnahmeberechtigt sind:
KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und/oder deren Lebens- und Arbeitsinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich liegen; gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine mit Sitz in Österreich.
Einreichung (in vierfacher Ausfertigung):
++ Bewerbungsformular mit Kurzbeschreibung
++ Beschreibung und Dokumentation des eingereichten Projekts
++ Lebenslauf / Lebensläufe der Beteiligten
++ Bei Einzelpersonen: Meldezettel
++ Bei Vereinen: Vereinsstatuten und Vereinsregisterauszug
Nur Kopien: Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Vollständige Unterlagen: Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Kennwort auf dem Kuvert angeben: outstanding15 – Innovative Kulturarbeit
Einreichfrist: bis 31. März 2015
Einreichadresse: Bundeskanzleramt, Abteilung II/7
Kennwort: outstanding15 – Innovative Kulturarbeit
Concordiaplatz 2, 1014 Wien
Kontakt:
Wolfgang Rathmeier, Tel 01/53 115-206872, wolfgang.rathmeier@bka.gv.at
Mag. Karin Zizala, Tel 01/53 115-206870, karin.zizala@bka.gv.at
Aussender: Bundeskanzleramt Österreich / Kunst, Abt. II/7 – Kulturinitiativen, Ursula Paireder, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Tel 01/531 15-206874, ursula.paireder@bka.gv.at , www.kunstkultur.bka.gv.at