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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Ausschreibung Sommerkino NÖ 2015

Einreichungen bis spätestens 15. April 2015 möglich

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, schreibt 2015 auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 wieder eine Sonderförderung „Sommerkino NÖ“ aus.

Der Finanzierungsanteil deckt dabei höchstens 50% der Gesamtkosten. Zusätzlich wird die Initiative seitens des Landes Niederösterreich durch eine Kooperation mit der Diagonale (Festival des österreichischen Films - 17. bis 22. März in Graz) und eigenen Marketingmaßnahmen für alle Spielstätten gleichermaßen unterstützt:

- Website: Informationen über alle Spielstätten, Termine und Filminhalte auf www.sommerkinoe.at
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (inklusive eins bis zwei Inserate pro Veranstaltungsort in der NÖN).

Ab sofort können bis spätestens 15. April 2015 Förderansuchen (inkl. Konzept, Terminplanung, Kalkulation und Finanzierungsplan) eingereicht werden. Das Detailprogramm muss erst zu einem späteren Termin vorgelegt werden (siehe IV).

I. GÜLTIGKEITSZEITRAUM:
1. Juni bis 30. September 2015

II. RICHTLINIEN FÜR DIE PROGRAMMIERUNG:

1. Europäische Produktionen
Europäische Filme müssen den überwiegenden Teil des Gesamtprogramms ausmachen (mindestens 60 %).

2. Programmfenster für den österreichischen Film – DIAGONALE 2015:
Im Rahmen der Aktion „Sommerkino Niederösterreich“ muss es ein Programmfenster für den österreichischen Film in Zusammenarbeit mit der Diagonale geben. Der Fördernehmer muss mindestens einen österreichischen Langfilm aus den 2015 bei der Diagonale programmierten Filmen der Kategorien SPIELFILM und/oder DOKUMENTARFILM in sein Sommerkino-Programm aufnehmen.
Die Preisträgerfilme der Diagonale werden empfohlen, sind aber nicht Bedingung. Für Auskünfte und für mit der Programmierung verbundene Fragen steht das Diagonale-Büro gerne zur Verfügung.

III. EINREICHUNG:

1. Wer kann einreichen?
Die Ausschreibung richtet sich an juristische Personen des privaten (z.B. Vereine) und öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden), die gemeinnützig sind, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.

2. Welche Unterlagen sind erforderlich?
++ Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
++ Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
++ Eine Kurzdarstellung des Projektes inkl. sämtlicher bereits bekannter Detailinformationen zum Veranstaltungszeitpunkt und Veranstaltungsort
++ Fotos vom Veranstaltungsort mit geeignetem Copyright, d.h. rechtefrei, in der Qualität von mindestens 300 dpi (siehe Punkt V)
Der Fördergeber behält sich vor, die Projektkurzdarstellung und die Fotos auf www.sommerkinoe.at im Falle einer Förderung zu veröffentlichen.
Das Antragsformular ist im Original an die Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung zu schicken. Alle anderen Unterlagen sind im Original oder elektronisch sowohl an die

Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, post.k1@noel.gv.at

als auch an den
Verein EU-XXL FILM, der die Abteilung Kunst und Kultur bei der operativen Abwicklung unterstützt, zu senden.
Mag.a Banu Mukhey, EU XXL FILM – FORUM FOR EUROPEAN FILM, Schrankgasse 12/3, 1070 Wien, Tel 01/4081140-11, Fax 01/4081140-20, banu.mukhey@eu-xxl.at

IV. Bekanntgabe der Filmtitel und Termine
Bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Fördernehmer die vollständige Filmauswahl, das Begleitprogramm und die Termine bekanntzugeben.

V. Veranstaltungsort
Die Veranstaltungen sind bei Schönwetter an einem Veranstaltungsort im Freien durchzuführen.

VI. Technik:
Um eine kinogerechte Qualität der Vorführung zu gewährleisten, ist bei Projektion durch Beamer eine entsprechende Lichtleistung von mindestens 10.000 ANSILumen Voraussetzung.

VII. Filmrechte:
Der Fördernehmer verpflichtet sich, die Vorführrechte der gezeigten Filme vor der öffentlichen Projektion zu klären.

VIII. Werbemittel:
++ Der Fördernehmer stellt der Abt. Kunst und Kultur Texte und Bilder (inkl. geeignetes Copyright, mind. 300dpi) sowie Programminformationen in einer Weise zur Verfügung, dass diese für die entsprechenden Seiten auf www.sommerkinoe.at weiterverarbeitet werden können.
++ Der Fördernehmer erklärt sich mit der Abgabe der Einreichunterlagen einverstanden, im Rahmen der Veröffentlichung genannt zu werden. Weiters verpflichtet er sich, die von ihm betriebene Website übersichtlich, informativ und aktuell zu gestalten.
++ Der Fördernehmer hat das aktuelle vom Förderer genannte Logo, das unter http://www.noe.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Formulare-Logo-Rechtsgrundlagen/Logos.html publiziert ist, in angemessener und lesbarer Form auf sämtlichen geeigneten Medien anzubringen
++ Der Fördernehmer verpflichtet sich, das vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellte Standbild „Sommerkino Niederösterreich - eine Initiative des Landes Niederösterreich zur Stärkung der europäischen Filmkultur“ direkt vor jedem Film einzublenden.

Bei Verstoß gegen eine der genannten vertraglichen Verpflichtungen behält sich der Fördergeber das Recht vor, den bereits geleisteten Förderbetrag zurückzufordern.

Der Fördernehmer, das geförderte Projekt, die Art, der Zweck und die Höhe der Förderung werden im jährlich erscheinenden „Bericht über die Förderungsmaßnahmen der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung“ veröffentlicht.

Der Fördernehmer stimmt einer Verwendung seiner Daten durch den Förderer gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, i.d.g.F. ausdrücklich zu.

Aussender: Mag. Birgit Maimer, Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kunst und Kultur/ Filmförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel 02742/9005-13186, noe-film@noel.gv.at , http://www.noel.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Film-und-Kinokultur/f_film.html

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