Appell des "Salon du Livre", Paris, vom 20. 3. 2015
Das Schreiben, Veröffentlichen, Verbreiten und Lesen von Büchern beruht auf dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das Kopieren und Plagiieren von Werken anderer ist damit nicht gemeint. Meinungsfreiheit besteht darin, frei entscheiden zu können, was man schreibt, wie man es veröffentlicht und verbreitet und was man liest. Diese Freiheit ist durch das Urheberrecht garantiert.
Im Europäischen Parlament will uns das einzige Mitglied der Piratenpartei Glauben machen, das Urheberrecht sei veraltet. Die Abgeordnete möchte deshalb das Urheberrecht aushöhlen.
Wir halten das für einen Rückschritt in eine Zeit, in der Autor/inn/en und Künstler/innen von den Launen der Herrschenden abhängig waren. Es ist eine Errungenschaft der Gegenwart, seine Unabhängigkeit bewahren und von seinem Werk leben und frei entscheiden zu können, wie dieses Werk verbreitet wird.
Das Urheberrecht bleibt ein Grundrecht, ein Menschenrecht.
Wir, Autor/inn/en, Verleger/innen, Buchhändler/innen, Leser/innen, rufen unsere gewählten Volksvertreter auf, das Urheberrecht zu schützen, dieses einzigartige Recht, das unsere Freiheit und die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen sichert.
Wir laden alle Musiker/innen, Schauspieler/innen, Künstler/innen, Regisseur/inn/e/n, Produzent/inn/en, und jeden und jede ein, der und die auch in Zukunft noch die Möglichkeit haben möchte, Originalwerke zu lesen, zu hören und zu sehen, unserem Appell beizutreten.
Wir rufen deshalb alle Kolleginnen, Kollegen und Einrichtungen dazu auf, diesen Appell europäischer Autor/inn/enverbände namentlich zu unterstützen. Es genügt die Namensnennung mit Berufsangabe bzw. Funktionsangabe und Absenderort an die Adresse: gr@literaturhaus.at
Aussender: Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren, www.literaturhaus.at