Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes im Januar 2006 und der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2008 wurde der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen, dass sich Menschen mit Behinderungen gegen Barrieren erfolgreich wehren können. Mit 31. Dezember 2015 laufen die im Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz definierten Übergangs-Fristen aus.
Dennoch bestehen weiterhin viele Unklarheiten: Wen betreffen die Gesetze überhaupt? Was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden? Welche Möglichkeiten habe ich als BetroffeneR, mein Recht einzufordern?
Auf diese und andere Fragen soll in diesem Tagesmodul eingegangen werden.
Die Inhalte im Überblick:
++ Grundsätze des Behindertengleichstellungsrechtes
++ Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
++ Umsetzungsmöglichkeiten des Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Konvention in die Realität
++ Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft mit der Umsetzung (aus Interventionen, Schlichtungsverfahren und einigen Gerichtsurteilen)
++ Es werden konkrete Fallbeispiele aus der Praxis gebracht und in Kleingruppen bearbeitet
Referent: Dr. Erwin Buchinger, Bundes-Behindertenanwalt
Termin und Ort: Donnerstag, 25. Juni 2015 von 9 bis 17 Uhr, Bildungshaus St. Hippolyt Eybnerstraße 5, 3100 St. Pölten
Voraussetzungen: Dieses Tagesmodul ist für alle interessierten Personen buchbar.
Seminarbeitrag: 42,- Euro/Person (inkl. Pausenverpflegung und Unterlagen).
Veranstalter und Ansprechpartnerin: BHW Niederösterreich GmbH, Linzer Straße 7, 3100 St. Pölten
Mehr Informationen und Anmeldung bei: Mag.a Eva-Maria Speta, Tel 02742/311 337 118, barrierefrei@bhw-n.eu
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 18. Juni 2015
Aussender: BHW NÖ barrierefrei, barrierefrei@bhw-n.eu