Cinema Paradiso, St. Pölten, Rathausplatz 14
Eine Veranstaltung des Kulturrates Österreich in Kooperation mit der Kulturvernetzung Niederösterreich
Für wen ist der Termin interessant: Menschen, die „in der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund ihrer künstlerischen Befähigung und im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schaffen“ (KSVF) und damit Geld verdienen.
Moderation: Daniela Koweindl, Kulturrat Österreich
Referentinnen:
• Bettina Wachermayer, Geschäftsführerin des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
• Susanna Fueleki (SVA, Landestelle Niederösterreich)
Eine Gesetzesänderung hat zuletzt zahlreiche Verbesserungen gebracht, aber auch zu neuem Potential für Missverständnisse geführt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Fragen dazu umfassend beantwortet, unter anderem:
• Eine Pflichtversicherung in der SVA ist weiterhin Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem KSVF – die wichtigsten Fakten der Sozialversicherung für Selbständige.
• Wie bekomme ich einen Zuschuss aus dem KSVF?
• Was kostet die SVA und wie hoch ist der Zuschuss?
• Wer bisher von einem Zuschuss durch den KSVF ausgeschlossen war, hat neue Chancen. Was hat sich konkret geändert?
• Das ist neu: Bonusjahre, neue Möglichkeiten zum Erreichen der Einkommensuntergrenze, dreijähriger Durchrechnungszeitraum
• Wie unterscheidet sich der neue dreijährige Durchrechnungszeitraum von dem, der gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann?
• Der neue Unterstützungsfonds für Notfälle: Bei welchen Arten von Notfällen kann man ihn in Anspruch nehmen?
• Was gilt als künstlerische Tätigkeit? Was sind „künstlerische Nebentätigkeiten“ und welche Bedeutung haben sie?
• Wie unterbricht oder beendet man eine Pflichtversicherung bei der SVA?
• Erwerbsbiographien mit mehreren Einkommensarten:
• Wan beginnt eine Pflichtversicherung?
• Was ist ein Lückenschluss?
• Wann sind Tantiemen sozialversicherungspflichtig?
Die Referentinnen stehen nach einem Einführungsvortrag auch für individuelle Fragen und Problemstellungen zur Verfügung.
Anmeldung unbedingt erforderlich, bis 10. September 2015 an office@kulturvernetzung.at
www.kulturrat.at , www.ksvf.at
Aussender: Kulturvernetzung NÖ, office@kulturvernetzung.at