Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes 50 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Mit dem Projektstipendium werden größere Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) von vor allem freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert,
++ die zumindest 2 selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder
++ die am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit für das Startstipendium 2016 bereits überschritten haben, d.h. im Jahr 2015 ihr 35. Lebensjahr vollendet haben.
Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2014/15 und 2015/16 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2017 um ein Langzeitstipendium bewerben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt 1 Jahr, beginnend mit 1. Juli 2016. Sie sind mit je 13.200,- Euro dotiert.
Die Bewerbung ist versandfertig in 5-facher Ausfertigung bis spätestens 30. Jänner 2016 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln. Zusätzlich ist das ausgefüllte Förderungsformular (1-fach) beizulegen.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
++ Ausgefülltes Förderungsformular (PDF 797 kB)
++ Lebenslauf
++ Werkverzeichnis mit Angabe aller selbständigen Publikationen, des Verlags und des Erscheinungsjahrs; sollten keine selbständigen Publikationen vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
++ Liste der Preise und Auszeichnungen
++ Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
++ Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 20 Seiten)
Es wird gebeten, auf den einzelnen Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung "Projektstipendium" anzubringen. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Aussender / Quelle: Bundeskanzleramt, Sektion II: Kunst und Kulturwww.kunstkultur.bka.gv.at