Zur Förderung österreichischer Theaterautorinnen und Theaterautoren hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes 10 DramatikerInnenstipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingebracht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2014/15 und 2015/16 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2017 um ein Langzeitstipendium bewerben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt 6 Monate, beginnend mit 1. Juli 2016. Sie sind mit je 6.600,- Euro dotiert.
Die Bewerbung ist versandfertig in 4-facher Ausfertigung bis spätestens 27. Februar 2016 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln. Zusätzlich ist das ausgefüllte Förderungsformular (1-fach) beizulegen.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
++ Ausgefülltes Förderungsformular (PDF 797 kB)
++ Lebenslauf
++ Werk- und Aufführungsverzeichnis
++ Liste der Preise und Auszeichnungen
++ Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
++ Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 20 Seiten)
Es wird gebeten, auf den einzelnen Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung "DramatikerInnenstipendium" anzubringen. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.
Theaterstücke in der Sparte Kinder- und Jugendtheater sind beim Mira-Lobe-Stipendium einzureichen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Gelangt das Werk, dessen Fertigstellung mit einem DramatikerInnenstipendium finanziert wurde, an einer österreichischen Bühne zur Aufführung, wird der Autorin/dem Autor eine Tantiemenausfallshaftung von maximal 2.200,- Euro bei einer Aufführung an einer mittleren und großen Bühne bzw. von maximal 1.100,- Euro bei einer Aufführung an einer Kleinbühne zuerkannt.
Aussender / Quelle: Bundeskanzleramt, Sektion II: Kunst und Kultur www.kunstkultur.bka.gv.at