EU - Kultur: Aufforderung zur Bewerbung für das Europäische Kulturerbe-Siegel 2017 (Frist: 31.12.2016)
Die Europäische Kommission ruft zu Bewerbungen für das Europäische Kulturerbe-Siegel 2017 auf. Zur Vorausauswahl der österreichischen Bewerberstätten führt das Bundeskanzleramt zum dritten Mal eine öffentliche Ausschreibung durch.
Kurzbeschreibung
Stätten des europäischen Kulturerbes sind Meilensteine in der Gestaltung des heutigen Europas. Diese Stätten, die sich von den Anfängen der Zivilisation bis zu dem Europa, das wir heute kennen, erstrecken, feiern und symbolisieren europäische Ideale, Werte, Geschichte und Integration. Seit 2013 werden diese Stätten sorgfältig ausgewählt, und zwar anhand ihres symbolischen Werts, ihrer Rolle in der europäischen Geschichte und der von ihnen angebotenen Aktivitäten, die die Europäische Union und ihre Bürger einander näherbringen.
Auswahlkriterien
Die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.
Europäische Dimension der Stätte:
++ Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
++ Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
++ Aktivitäten für ein europäisches Publikum
++ Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
++ solides Management und Strukturen
++ gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
++ Kommunikations- und Tourismusstrategie
++ Vernetzung mit anderen Stätten
Wer kann sich bewerben?
++ „Stätte“-Kategorien
Natürliche Stätten, Unterwasser- und archäologische Stätten, Industriestätten, Stätten im städtischen Raum, Denkmäler, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter und Kulturgegenstände, Immaterielles Kulturerbe
Bei den Stätten kann es sich um „einzelne“ Stätten sowie um „länderübergreifende“ oder „thematische“ Stätten handeln.
++ Geografischer Geltungsbereich
Bewerbungen können von Ländern eingereicht werden die für das Jahr 2016 ihre Teilnahme bestätigt haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stätten für das Europäische Kulturerbe-Siegel erfolgt in zwei Phasen:
++ Vorauswahl auf nationaler Ebene (Bundeskanzler Amt)
Jeder Mitgliedstaat kann pro Auswahljahr insgesamt höchstens zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen
++ Auswahl auf EU Ebene
Die endgültige Auswahl auf europäischer Ebene wird durch eine europäische Jury aus unabhängigen Experten unter der Verantwortung der Europäischen Kommission vorgenommen.
Finanzierung/Förderung
Die Stätten denen das Siegel zuerkannt wurde, erhalten keine direkte Finanzierung. Allerdings können die mit dem Siegel ausgezeichneten Stätten Fördermittel aus andren EU-Programmen beantragen.
Durch die Zuerkennung des Siegels erreichen die Stätten eine größere Öffentlichkeitswirksamkeit, da sie in die Kommunikations- und PR-Strategie der EU für das Europäische Kulturerbe-Siegel eingebunden werden.
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2016
Kontakt: Bundeskanzleramt, Abteilung II/10: Europäische und internationale Kulturpolitik, Mag. Aleksandra Widhofner, Tel 01/531 15-203693, eu-kultur@bka.gv.at
Bewerbungsformular
Leitlinien für Bewerberstätten
Informations-Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Kulturerbe Siegel
Information des Bundeskanzleramts zum Europäischen Kulturerbe Siegel
Quelle: https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/heritage-label_de
Aussender: Verbindungsbüro Land Niederösterreich – Liaison Office of Lower Austria, 20-22 Rue du Commerce B-1000 Bruxelles, Tel +32 2 549 066 7, Fax +32 2 502 60 09, www.noel.gv.at/eu-verbindungsbuero