Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes 50 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Mit dem Projektstipendium werden größere Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik, Essay) vor allem von freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert,
++ die zumindest zwei selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder
++ die am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit für das Startstipendium (2017 maximal 35 Jahre alt) bereits überschritten haben.
Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2015/16 und 2016/17 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2018 um ein Langzeitstipendium bewerben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2017. Sie sind mit je 15.600,- Euro dotiert.
Die Bewerbung ist versandfertig in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2017 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien zu übermitteln. Zusätzlich ist das ausgefüllte Förderungsformular (einfach) beizulegen. Weitere Infos
Aussender / Quelle: Bundeskanzleramt, Sektion II: Kunst und Kultur, www.kunstkultur.bka.gv.at