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Calls und Ausschreibungen

Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien 2017

Bewerbungsfrist: 31. Jänner 2017

Das Bundeskanzleramt schreibt die "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" für das Jahr 2017 aus, die zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden sind.

Stipendienziel
Ermöglichung von architektonisch-baukünstlerisch interessanten Projekt- oder Forschungs-vorhaben, die sonst nicht verwirklicht werden könnten.

Stipendienzweck
Durchführung eines Projektes im Bereich Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen.

Bedingungen
Thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhaften Projektträgern, Bibliotheken, Archiven, Universitäts-/Hochschulinstituten u.ä.

Ergebnis
Abschließende öffentliche Projektpräsentation, z.B. durch Ausstellung, Vortrag, Publikation; Bericht und Dokumentation der Arbeit an die Abteilung II/1.

Teilnahmeberechtigte Zielgruppe
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben.

Anzahl und Höhe der Projektstipendien
Bis zu fünf Stipendien; Stipendienhöhe je 8.700,-- Euro

Einreichunterlagen
++ Schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung
++ Projektbeschreibung - Zielerwartungen - Vorgangsweise - Zeitplan - Art der Ergebnisse - geplante Präsentationsform
++ Dokumentation bisheriger Arbeiten (max. der letzten 5 Jahre - keine Originale)
++ Adressen inkl. Tel. und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll
++ Lebenslauf (inkl. Adresse, Telefon/E-Mail, Angaben zur Ausbildung, Kopie des Abschlusszeugnisses, Bankverbindung: Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut, IBAN, BIC)
++ alle Unterlagen in deutscher Sprache

Auswahl - durch Jury

Einsendeschluss: 31. Jänner 2017 (es gilt das Datum des Poststempels)

Die Bewerbungsunterlagen sollten das Format DIN A4 nicht unter-/überschreiten, sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk: "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium" auf dem Kuvert zu kennzeichnen und zu richten an:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert, die Bewerbungsunterlagen werden retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl gabriele.kosnopfl@bka.gv.at.

Aussender / Quelle: http://www.kunstkultur.bka.gv.at

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