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Calls und Ausschreibungen

Robert-Musil-Stipendien 2017 bis 2020

Bewerbungsfrist: 15. Februar 2017

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes drei Langzeitstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Mit dem Robert-Musil-Stipendium werden mehrjährige Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik, Essay) vor allem von freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert, die kontinuierlich literarisch arbeiten und bereits mehrere selbständige Veröffentlichungen vorweisen können.

Die Stipendien werden für die Dauer von drei Jahren zuerkannt, beginnend mit 1. Juli 2017. Sie sind mit je € 57.600,- dotiert.

Die schriftlichen Bewerbungen sind bis spätestens 15. Februar 2017 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu richten.

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
++ Ausgefülltes Förderungsformular (PDF 841 kB) 
++ Lebenslauf
++ Werkverzeichnis mit Angabe aller selbständigen Publikationen, des Verlags und des Erscheinungsjahrs
++ Preise und Auszeichnungen
++ Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (max. 3 Seiten)
++ Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (max. 10 Seiten)

Es wird gebeten, auf den Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung „Robert-Musil-Stipendium“ anzubringen und keine Bücher einzusenden. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Die Unterlagen werden nicht retourniert. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden vom Literaturbeirat ausgewählt.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt.

Aussender / Quelle: Bundeskanzleramt, Sektion II: Kunst und Kultur, www.kunstkultur.bka.gv.at

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