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Calls und Ausschreibungen

Ausschreibung outstanding artist award 2017

Innovative Kulturarbeit - Einreichfrist: bis 15. April 2017

Das Bundeskanzleramt Österreich lobt in der Kategorie „Innovative Kulturarbeit“ den outstanding artist award 2017 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2016 realisiertes Projekt vergeben.

Zielsetzung:
Auszeichnung herausragender, innovativer, Kulturprojekte mit starker Anbindung zur zeitgenössischen Kunst mit Schwerpunkt der interkulturellen Kulturarbeit – auch in Verbindung mit Tradition/Volkskultur.

Kriterien:
Ausgezeichnet wird ein Kulturprojekt, das
- sich kritisch und konstruktiv mit aktuellen gesellschaftlichen Brennpunkten, wie Flucht, Migration, interkultureller Dialog, auseinandersetzt,
- aktive Partizipation berücksichtigt,
- das Bewusstsein für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen schärft,
- von überregionalem Interesse ist,
- Eigenkreativität und hohe künstlerische Qualität aufweist,
- neue Kulturformen entwickelt,
- in Österreich stattgefunden hat.

Jury und Ablaufverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Fachjury innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Juryentscheidung nur für das ausgezeichnete Projekt erfolgt.

Das Bundeskanzleramt Österreich behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in Printmedien, Radio, Fernsehen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Mit der Teilnahme bestätigen die EinreicherInnen, dass sie die geistigen UrheberInnen der eingereichten Arbeit sind. Weiters erklären sie, dass die Wettbewerbsarbeit frei von Rechten Dritter ist bzw. für den Fall, dass daran Rechte Dritter bestehen, die diesbezügliche Zustimmung zur Veröffentlichung und Verwertung erteilt ist und halten die Auslobenden von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

Preis und Preisverleihung:
Das erstgereihte Projekt wird mit dem outstanding artist award 2017 – Innovative Kulturarbeit ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich können bis zu drei Prämien in Höhe von je 2.000 Euro vergeben werden.

Die Preisverleihung findet öffentlich im Herbst 2017 in Wien statt.

Teilnahmeberechtigt sind:
Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, Kunst- und Kulturinstitutionen mit Sitz in Österreich

Einreichung in vierfacher Ausfertigung:
++ Bewerbungsformular mit Kurzbeschreibung 
++ Beschreibung und Dokumentation des eingereichten Projekts (max. 10 Seiten)
++ Lebensläufe der Beteiligten
++ Bei Einzelpersonen: Meldezettel
++ Bei Einzelpersonen: Überblicksdarstellung bisheriger Arbeiten
++ Bei Vereinen: Vereinsstatuten und Vereinsregisterauszug
++ Bei Vereinen: Kurzdarstellung des Vereins (max. 2 Seiten)

Nur Kopien: Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Vollständige Unterlagen: Die Unterlagen werden den Jurymitgliedern vor der Sitzung zur Vorbereitung übermittelt. Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind.

Kennwort auf dem Kuvert angeben: outstanding17 – Innovative Kulturarbeit

Einreichfrist: bis 15. April 2017

Einreichadresse: Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur, Abteilung II/7
Kennwort: outstanding17 – Innovative Kulturarbeit, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Kontakt:
Wolfgang Rathmeier, Tel 01/53 115-206872, wolfgang.rathmeier@bka.gv.at
Mag. Karin Zizala, Tel 01/53 115-206870, karin.zizala@bka.gv.at

Aussender: Bundeskanzleramt Österreich, Abt. II/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur, http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8182/default.aspx

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