Bewerbungen bis 31. August 2017
Das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, stellt in Paris, London und New York Atelierwohnungen für Fotokünstlerinnen und -künstler zur Verfügung und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Jahr 2019. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein Stipendium verbunden. Reisekosten werden vom Bundeskanzleramt in Form von pauschalierten Beträgen übernommen. Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:
London: Atelierwohnung in 58, Wrexham Road, Bow, GB-London, E 3 2 TJ
Stipendienhöhe: monatlich 1.700,00 - Euro einmalige Reisekostenpauschale: 400,00 Euro
Vergabe ab Dezember 2018
New York: ein Studio im Rahmen des "International Studio and Curatorial Program" ISCP) mit einer Wohnung in "The Grand Chelsea", 270 West 17th Street, New York, N.Y.10011 www.iscp-nyc.org
Stipendienhöhe: monatlich 2.050,00 - Euro einmalige Reisekostenpauschale: 900,00 Euro
Vergabe ab Februar 2019
Paris: Atelierwohnung in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, 20, rue Geoffroy l’Asnier, 75180 Paris Cedex 04 www.citedesartsparis.net.
Stipendienhöhe: monatlich 2.100,00 Euro (davon Betriebskosten von rund 500,00 Euro an die Cité des Arts) -
einmalige Reisekostenpauschale: 400,00 Euro
Vergabe ab Jänner 2019
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden. Künstlerinnen/Künstler, die in dieser Zeit ein Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Vergabemodus:
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich informiert und es werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt.
Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten:
++ ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF 501 kB)
++ einen künstlerischen Lebenslauf in Kurzform
++ die Beschreibung eines Arbeitsvorhabens/ein Konzept, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt
++ Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originalen Kunstwerke, ein Verweis auf eine Internetseite ist nicht ausreichend).
++ eine Kopie des Auszugs aus dem Melderegister.
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Es ist die Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieherbonus (PDF 520 kB) auszufüllen, zu unterschreiben und der Bewerbung beizulegen.
Das Kuvert muss mit dem Kennwort "ATELIER Foto: …und dem Namen der beworbenen Stadt" versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BKA nicht übernehmen.
Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. August 2017 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "ATELIER Foto + Ortsname" an das Bundeskanzleramt – Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien per Post zu richten oder abzugeben. Einreichungen per E-mail sind nicht zulässig.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin der Abteilung II/1 des Bundeskanzleramtes – Tel 01/53 115-202477 oder gabriele.cuny-pierron@bka.gv.at .
Aussender, Quelle, weitere Infos: http://www.kunstkultur.bka.gv.at