Frühjahrsprogramm 2018 – Einreichfrist: 19. Jänner
Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2018 – Einreichfrist 18. Mai
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundeskanzleramt unter dem Titel „Verlagsförderung 2018“ Subventionen an österreichische Verlage.
Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autor/inn/en und Übersetzer/innen sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang.
Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben. Weitere Infos
Aussender & Quelle: http://www.kunstkultur.bka.gv.at