Ausschreibungsbedingungen
Die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten Österreichs und Südtirols und das Institut für Föderalismus schreiben den Preis für Föderalismus- und Regionalforschung 2018 aus. Dieser Preis wird für herausragende Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen der letzten beiden Jahre und für geplante oder in Arbeit befindliche Projekte aus Forschung und Verwaltungspraxis verliehen. Bei Gemeinschaftsarbeiten können hauptverantwortliche Autorinnen und Autoren im Einvernehmen mit den Mitautorinnen und Autoren einreichen.
Ausschreibungsgegenstand: Forschungsarbeiten sowie Projekt- und Ideenpapiere zu den Themen Föderalismus, Governance im Mehrebenensystem, Deregulierung, Subsidiarität sowie Regional- und Standortforschung.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberichtigt sind Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren. Erwartet wird ein wissenschaftlich fundierter, innovativer Beitrag zu Fragen des Föderalismus und der Regional- und Standortforschung.
Preisgeld: Der Preis ist mit 4.000 € dotiert; das Preisgeld kann an einen oder mehr
Preisträgerinnen bzw. Preisträger (Mindestbetrag 1.000 €) vergeben werden.
Einreichfrist: Einreichungen sind bis spätestens Freitag, 30. März 2018 an das Institut für Föderalismus, Adamgasse 17, 6020 Innsbruck, E-Mail: institut@foederalismus.at zu richten.
Jury: Die Jury besteht aus fünf namhaften Professorinnen und Professoren an österreichischen und ausländischen Universitäten – siehe Vorstellung der Jury.
Preisverleihung: Juni 2018
Unterlagen: Antragsformular (www.foederalismus.at/foederalismuspreis), wissenschaftliche Arbeit oder ausführliche Projektbeschreibung, Abstract bzw. Kurzdarstellung, bei Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen: Gutachten.
Aussender: Institut für Föderalismus, Adamgasse 17, 6020 Innsbruck, Tel 0512/57 45 94, www.foederalismus.at