Beratung: FAQs für Musikschaffende und Veranstalter*innen zum Umgang mit dem Coronavirus
mica – music austria bietet als professioneller Partner Musikschaffenden, Veranstalter*innen und Clubbetreiber*innen in Österreich ein umfangreiches Service & Beratungsangebot sowie kostenlose Rechtsberatung an. Aktuell finden Sie in unseren FAQs die relevantesten Antworten auf Fragen, die mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und dem Veranstaltungsverbot einhergehen, zusammengefasst.
Vertragsberatung: Falls Formulierungen zu einzelnen Vertragsklauseln (Absagen, Entschädigungszahlungen etc.) nicht verständlich sind, bieten wir eine Abklärung durch einen Anwalt an. Kontakt: office@musicaustria.at
Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen können sich für eine kostenlose Rechtsberatung direkt an die Vienna Club Commission wenden. Kontakt: info@viennaclubcommission.at
AKM und OESTIG richten Kultur-Katastrophenfonds für Musikschaffende ein
Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft haben angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Einschränkungen im Kulturbetrieb beschlossen, ihren Mitgliedern rasch zu helfen und einen Kultur-Katastrophenfonds einzurichten. Link zum Artikel
Der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) und SKE-Fonds der Verwertungsgesellschaften bieten Kunstschaffenden bzw. ihren Mitgliedern weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Nähere Details finden Sie in den FAQs.
Aussender: MICA Music Information Center Austria, 1070 Wien, Stiftgasse 29, www.musicaustria.at , Tel 01/521 04 0, office@musicaustria.at