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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Lockerungen im Veranstaltungsbereich

Aktuelle Infos der KV NÖ bezugnehmend der Auswirkungen des Coronavirus

Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag folgende Erleichterungen für den Veranstaltungsbereich bekannt gegeben:

Ab 29.5.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 100 BesucherInnen sind möglich.
Ab 1.7.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis 250 BesucherInnen sind möglich. Auch Kinos dürfen in diesem Rahmen ab 1. 7. wieder öffnen.
Ab 1.8.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 500 BesucherInnen sind möglich.
Ab 1.8.2020: Indoor und Outdoor - Veranstaltungen von 500-1.000 BesucherInnen sind möglich. Dafür ist die Vorlage eines Präventions- und Sicherheitskonzepts notwendig.

Mit Stand heute sind folgende Rahmenbedingungen dafür bekannt (Indoor und Outdoor):
+ Nur Sitzplätze
+ Mindestabstand 1 Meter
+ Jede Veranstaltung braucht eine/n Corona-Beauftrage/n als AnsprechpartnerIn für Gesundheitsbehörden
+ Es besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer individuellen Risikoanalyse für jede Veranstaltung. Jedenfalls sind Maßnahmen zur Steuerung der Besucherströme bei Eingang, Ausgang, WC, Garderobe, Pause und allgemein zur Vermeidung von Menschenansammlungen nötig.

Gesundheitsminister Anschober hat angekündigt, dass sein Ministerium bis 29. Mai Muster/Vorlagen für diese Konzepte veröffentlichen wird. Bei 500-1.000 BesucherInnen sind darüber hinaus verpflichtende Abstimmungen im Vorfeld mit lokalen Behörden über Verkehrsströme bei An- und Abfahrt notwendig, ebenso erhöhte Hygienemaßnahmen und Reinigungsmaßnahmen im Publikumsbereich. Proben und Filmaufnahmen sollen mit Präventionskonzept ebenfalls ab dem 29. Mai möglich sein. Auch dafür werden Vorlagen auf der HP des Gesundheitsministeriums abrufbar sein. In der Umsetzung sollen den Veranstaltern mehr Freiheiten und mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Entschieden soll auf der Bezirks- oder Landesebene werden. Dort, wo man die Veranstaltungen am besten kennt. Auf Gemeinde-Ebene soll allerdings ausdrücklich NICHT entschieden werden.

 

Für eine tatsächliche Beurteilung der Lage fehlt noch die zugehörige Durchführungsverordnung mit allen weiteren Details, wie etwa der Frage nach den m² pro Besucher. Zuständig dafür ist das Gesundheitsministerium. Anschober hat eine Veröffentlichung für den 25. Mai angekündigt.

Unsere Meinung dazu ist folgende:
+ Erst mit Vorlage der Durchführungsverordnung und ihrer konkreten Inhalte können Veranstaltungen geplant werden.
+ Der 1. Juni ist daher ein theoretisches Datum für Veranstaltungen, das sich nur sehr schwer praktisch umsetzen lassen wird. Denn erst mit Vorlage der Verordnung kann die Frage beantwortet werden, wie viele Besucher man tatsächlich zulassen darf. Vorher schon Entscheidungen zu treffen und Ankündigungen zu machen ist riskant und kann zu einer kurzfristigen Absage zwingen.
+ Eine Veranstaltung sollte nur dann umgesetzt werden, wenn mit ihr die Einnahmen erzielt werden können, die man braucht. Wenn also auf der Basis der konkreten Saal- oder Platzgröße ausreichen BesucherInnen möglich sind.

Sobald die Verordnung da ist werden wir nochmals im Rahmen eines Newsletters mit einer Einschätzung melden

Josef Schick
Für das Team der Kulturvernetzung Niederösterreich

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