Einreichungen sind im Zeitraum von 22. Oktober bis 19. November 2021 möglich.
Förderungen gemäß § 2a Kunstförderungsgesetz dienen der Erhaltung des Betriebes sowie der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Akteurinnen und Akteuren des Kunst- und Kultursektors im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19.
Die diversen Unterstützungsmaßnahmen – sowohl für künstlerisch tätige Einzelpersonen als auch für Kultureinrichtungen – tragen zur wirtschaftlichen Bewältigung der COVID-19-Krise bei. In Einzelfällen reichen die Leistungen dieser Instrumente jedoch nicht aus, um den Fortbestand und die Fortführung der künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten zu gewährleisten. Lange und stark anhaltende Beschränkungen im Kulturbereich wirken strukturell auch noch nach Lockerungsschritten und gefährden damit die Kunst- und Kulturlandschaft nachhaltig. Durch die befristete Einführung einer Sonderförderung im Kunstförderungsgesetz soll in diesen Fällen das Fortbestehen gesichert werden, da sie für die Wiederaufnahme des Vollbetriebs im Bereich Kunst und Kultur und die österreichische Kulturlandschaft eine wichtige Rolle spielen.
ZIELGRUPPE: Kunst- und Kultureinrichtungen sowie selbständige Künstler:innen mit Sitz in Österreich bzw. Hauptwohnsitz in Österreich.
Förderungswerber:innen die bereits im Rahmen der 1. Ausschreibung der Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur (Antragszeitraum 19. Juli bis 31. August 2021) einen Antrag eingereicht haben, können keinen weiteren Antrag auf Sonderförderung zur Struktursicherung stellen. Weitere Infos
Aussender / Quelle: https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/