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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Anträge können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 gestellt werden

Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Dieser richtet sich an gemeinnützige Organisationen und soll ihnen helfen, die großen Belastungen durch hohe Energiepreise in den vergangenen Jahren zu mildern.

Der EKZ-NPO fördert 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden.

Anträge für das Jahr 2022 können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind.

Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

Einige Fakten dazu:

Geförderte Energiearten sind Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl, sofern Verbrauch auf eigenen Namen und eigene Rechnung des Antragstellers.

Mindestförderung: 800 Euro (pro Förderperiode), Maximalförderung: 500.000 Euro (kumuliert für 2022 und 2023).

Gesamtvolumen: bis zu 140 Mio. Euro (abzüglich Abwicklungskosten). Abwicklung durch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH – Förderbank des Bundes).

Aussender: Ihr Team der Kulturvernetzung Niederösterreich, office@kulturvernetzung.at

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