Ziel
+ Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von jungen Kulturmanager:innen durch Weiterbildung in einer österreichischen Kultureinrichtung, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Wer kann einreichen
Fachleute aus Kunst- und Kultur mit Wohnsitz in Österreich, die
+ zum 31. Dezember des Vorjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben* und
+ ein einschlägiges Studium absolviert haben, wobei der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf oder
+ über eine Expertise durch berufliche Erfahrung verfügen, die mit einem Studium vergleichbar ist
+ und nicht immatrikuliert sind.
*Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- beziehungsweise Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.
Weitere Infos
Aussender / Quelle: www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/