Was man unter „Flicus, flacus, fumdideldacus“ versteht und was eine Ente mit dem Römischen Recht zu tun hat, wird der Jurist Univ.-Doz. Dr. Philipp Klausberger im Rahmen der nächsten Hollabrunner Vorlesung erklären. Sein Vortrag trägt den vielversprechenden Titel „Flicus, flacus, fumdideldacus – Das ist Juristenlatein. Oder: Die Ente und das Römische Recht“. Am 20. März 2025 um 19 Uhr wird der Festsaal des Erzbischöflichen Seminars also ganz bestimmt nicht zum rechtsfreien Raum.
Philipp Klausberger war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte als Assistent tätig. Nach der Promotion 2007 habilitierte er sich im Jahr 2019 mit einer Arbeit zum römischen Haftungsrecht und ist als post-doc am Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Universität Innsbruck tätig. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen das klassische Römische Recht, das moderne Zivilrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ausgezeichnet mit dem Würdigungspreis des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Doc Award der Stadt Wien ist er ein profunder Kenner der Materie und wird dem Publikum bestimmt den einen oder anderen juristenlateinischen Satz übersetzen.
Aussenderin: Mag. Barbara Grötz, Hollabrunner Vorlesungen, Kirchenplatz 2, 2020 Hollabrunn, www.hollabrunnervorlesungen.at , hvo@hollabrunnervorlesungen.at