Wird ein Vereinsfest (von Sport- oder Musikvereinen etc.) geplant, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helferinnen und Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder und auch deren Familienangehörige. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie die Helferinnen und Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob diese als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, erfolgt die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft anhand der getroffenen Vereinbarungen und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Es handelt sich daher stets um eine Einzelfallbeurteilung.
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Aussender / Quelle: www.gesundheitskasse.at