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Calls und Ausschreibungen

Arbeitsstipendien im Bereich Kabarett

Einreichfrist: 1. bis 31. August

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Ziel
Unterstützung von Kabarettistinnen und Kabarettisten bei der Konzeptualisierung, Entwicklung und Vorbereitung abendfüllender Kabarett-Programme

Wer kann einreichen
Kabarettistinnen und Kabarettisten mit ständigem Wohnsitz in Österreich
Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
Weitere Infos

Aussender / Quelle: www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen

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