NEUER WISSENSCHAFTLICHER VERLAG
Vereinsgesetz 2002
Wiedergabe der umfangreichen Gesetzesmaterialien
Praxisorientierte Ausfuehrungen und Anmerkungen
Ausfuehrungen zu Gebuehren und Bundesverwaltungsabgaben
Judikatur- und Literaturhinweise
Hinweise auf aktuelle Webseiten
Umfangreiches Stichwortverzeichnis
Auszuege: StGG 1867, EMRK, VersG, ArbVerfG, ZPO, HGB und ABGB
Das Vereinsgesetz 2002 loest das weitgehend aus 1867 stammende Vereinsgesetz 1951 ab. Es verfolgt vor allem folgende Ziele: Konzentration der vereinsbehoerdlichen Aufgaben bei den Bezirksverwaltungsbehoerden und Bundespolizeidirektionen; Vereinfachung und Beschleunigungen der Verwaltungsablaeufe, Verbilligungen; Definition des ideellen Vereins; Klarstellung zur zulaessigen Verwendung von Vereinsvermoegen; Klarstellung der Voraussetzung und des Zeitpunktes des Entstehens und des Endes des Vereins; Regelung und Fragen der Geschaeftsfuehrung, Vertretung und Haftung; Regelung von Grundzuegen der Organstruktur und von Minderheitsrechten; Klarstellung zu Streitschlichtungseinrichtungen und zur sukzessiven Zustaendigkeit der ordentlichen Gerichte; Regelung der Anfechtbarkeit von Vereinsbeschluessen; Verankerung abgestufter Regeln ueber die Vereinsgebarung; Verbesserung des Buergerservice bei gleichzeitiger Verwaltungsreduktion durch Ausbau der elektronischen Vereinsverwaltung; Grundlagen fuer das Zentrale Vereinsregister.
Mag. Mathias Vogl ist Referatsleiter in der Rechtsabteilung des Bundesministeriums fuer Inneres und Referent fuer Recht, Kontrolle und Verwaltungsinnovation im Kabinett des Bundesministers fuer Inneres. In letzerer Funktion hat er den legistischen Werdegang des VerG 2002 begleitet.
ISBN 3-7083-0063-7, 143 Seiten broschiert, Preis: Euro 29,80