NEUER WISSENSCHAFTLICHER VERLAG
Der neue Verein in 313 Fragen und Antworten
Von Voegel/Egger/Steier
Das ab 1.07.2002 geltende Vereinsrecht unterscheidet nunmehr zwischen Errichtung und Entstehung des Vereines, definiert letztere mit einem klaren Zeitpunkt, regelt die Haftung der Vereinsgruender vor Entstehung des Vereines, die Ueberleitung der vor der Vereinsentstehung begruendeten Rechte und Pflichten auf den Verein, fuehrt das Vier Augen Prinzip ein, enthaelt Regelungen ueber die Geschaeftsfuehrung und Vertretung, fuehrt zwingend eine Schlichtungseinrichtung ein und die Anfechtbarkeit von Beschluessen vor, installiert ein zentrales Vereinsregister, regelt die Haftung des Vereines und seiner Organe, normiert schließlich die Aufloesungsvoraussetzungen und vereinfacht die Verfahrensablaeufe durch Konzentration der Vereinsagenden bei den Bezirksverwaltungsbehoerden bzw. Bundespolizeidirketion. Hinzu kommen die erstmals umfassenden Regelungen fuer den Bereich der Finanzgebarung: Das VerG 2002 trifft erstmals umfassende Regelungen fuer den Bereich der Finanzgebarung von Vereinen. Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Vereinsorganen sind ebenso detailliert festgelegt, wie die Anforderungen an das Rechnungswesen. Fuer welche Vereine ist eine Einnahmen Ausgaben Rechnung mit Vermoegensuebersicht ausreichend und welche Vereine muessen in Zukunft eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen? Ab welcher Groeßenordnung muessen Vereine sich von einem Wirtschafts oder Buchpruefer pruefen lassen? Fuer jeden Verein ist es unumgaenglich, sich genau zu informieren, welche Vorschriften in Zukunft zu beachten sind, um Haftungsfolgen zu vermeiden.
Vereinsgruendung, Haftung der Gruender, ex lege Uebergang von Rechten und Pflichten des gegruendeten Vereins mit Vereinsentstehung, Geschaeftsfuehrung, Vertretung, Vereinsregister, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschluessen, Schlichtungseinrichtung, Vereinsbehoerden, Haftung des Vereins und seiner Organe, Verein als Unternehmer und Veranstalter, Unfallversicherung, Dienstgeberhaftungsprivileg, Buchhaltung, Jahresabschluss, Rechungspruefung, freiwillige und behoerdliche Aufloesung, Abwicklung und Nachabwicklung, Uebergangsbestimmungen, erforderliche Anpassungen bestehender Vereinsstatuten
Dr. Peter Voegel, Rechtsanwalt. Seit 1995 Rechtsanwalt, Partner der Ploil Krepp u. Partner Rechtsanwaelte OEG.
MMag. Petra Egger, Steuerberaterin, ist seit 2001 Gesellschafterin und Prokuristin der Steirer, Mika und Comp. WT GmbH. Spezialgebiete: Beratung von Vereinen in steuerlichen, vereins- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Mag. Wolfgang Steirer, Wirtschaftspruefer und Steuerberater, ist seit 1988 geschaeftsfuehrender Gesellschafter der Steirer, Mika und Comp. WT GmbH. Spezialgebiete: Betreuung von Non Profit Organisationen, Kulturvereinen und veranstaltern, Theatergruppen und Orchestern, Beratung national und international taetiger Kuenstler, Gesellschafts Gruendungen und Rechtsformberatung, Beratung von KMU´s.
ISBN 3 7083 0069 6, ca. 120 Seiten, broschiert, Euro 19,80