RICHTLINIEN KLEINPROJEKTEFONDS 2002
Region NOE Mitte und NOE West im Rahmen von INTERREG III A
Wer kann den Kleinprojektefonds (KPF) in Anspruch nehmen?
Regionale und lokale Vereinigungen sowie Personengruppen aus den Mitgliedsgemeinden der Regionalen Entwicklungsverbaende NOE Mitte und NOE West (Bezirke Amstetten, Melk, Scheibbs, Lilienfeld, St. Poelten Land, Tulln, den Wachaugemeinden, Gerichtsbezirk Purkersdorf und der Stadt Klosterneuburg und den Statutarstaedten Krems/Donau, St. Poelten und Waidhofen/Ybbs), die ein grenzueberschreitendes Vorhaben planen und mit tschechischen Partnern durchfuehren. Dabei werden bis zu 50 Prozent der Kosten gefoerdert, maximal Euro 3.633,64. Die Gesamtkosten des eingereichten Projektes sollen Euro 8.700,00 nicht wesentlich ueberschreiten.
Antragstellung
Der Projektantrag muss vor der Projektdurchfuehrung gestellt werden.
Wie muss der Nachweis der Mittelverwendung erfolgen?
Folgende Belege muessen bei der Abrechnung vorgelegt werden:
saldierte Originalrechnungen (Rechnung und Zahlungsbeleg), Kassaauszahlungsbelege (Barauszahlungen) nur mit Rechnung bzw. Honorarnote mit Hinweis auf den Verwendungszweck sowie Name, Adresse, Datum und Unterschrift des Geldempfaengers (Empfangsbestaetigung), Auszahlung mittels Tele Banking nur mit Rechnungen bzw. Honorarnoten (s.o.) sowie (Sammel) Kontoauszuegen, Es duerfen keine Doppelfoerderungen durch das Land erfolgen. Die Rechnungsaufstellung erfolgt nach dem im Antragsformular enthaltenen Kostenplan.
Wie muss der Projektbericht bei der Abrechnung gestaltet sein?
Bei Seminaren, Tagungen, Arbeitstreffen und Veranstaltungen, die vom KPF gefoerdert werden, sind bei der Abrechnung folgende Unterlagen beizulegen:
Einladung, Plakate (nach Moeglichkeit zweisprachig!), Protokolle oder schriftliche Kurzberichte (bei Seminaren und Arbeitstreffen), Tagungsmappe und Referentenliste, Teilnehmerlisten (mit Unterschrift der Teilnehmer, deren Kosten zu finanzieren sind), Fotodokumente, Belegexemplare bei Publikationen (mit zumindest einer Kurzfassung in der Muttersprache des Projektpartners)
Bei Publikationen und Praesentationen ist das EU Logo sowie das Logo des jeweiligen Regionalen Entwicklungsverbandes und des Regionalmanagement NOE Mitte West zu veroeffentlichen, bei Projekten mit der Kulturabteilung auch das Logo Niederoesterreich Kultur. Fuer die Publikation und Veroeffentlichung der Veranstaltung dienen auch die Homepages http://www.noe-mitte.at , und http://www.noe-west.at , auf der saemtliche Veranstaltungen kuenftig gelistet werden.
Welche Projekte werden nicht gefoerdert?
Eine Foerderung wird nicht gewaehrt bei Veranstaltungen, die keinen grenzueberschreitenden Bezug haben, rein infrastrukturellen Vorhaben, Betriebskooperationen, Projektstudien, Projekten, bei denen bereits Foerderungen beantragt wurden, Doppelfoerderungen duerfen nicht erfolgen
Wie viele Vergabesitzungen sind vorgesehen?
Es sind mindestens 2 Vergabetermine pro Jahr vorgesehen.
Naechster Einreichtermin?
2. Termin 2002 ist der 31. Oktober.
Wer entscheidet ueber die Projektgenehmigungen?
Es ist ein Vergabegremium eingerichtet, das sich aus den Obleuten der Gemeindevertreterverbaende der Bezirke in den beiden Regionalen Entwicklungsverbaenden zusammensetzt.
Wo koennen Projekte eingereicht werden?
Projektantraege sind an das Regionalmanagement NOE Mitte West; Gießhuebl 7, 3300 Amstetten; Tel: 07472/68100 Fax: DW 40; mailto:giesshuebl.office@rmmw.at , zu richten.