NOE VERANSTALTUNGSGESETZ NEU
Windholz: Drei Gesetze werden zusammengefasst
Derzeit ist das Veranstaltungswesen in Niederoesterreich im NOE Veranstaltungsgesetz, im NOE Veranstaltungsbetriebsstaettengesetz und im NOE Lichtschauspielgesetz geregelt. Diese Gesetze stammen aus den siebziger Jahren und sind veraltet, erklaerte Landesrat Ernest Windholz. Bei der Erstellung des Entwurfs fuer das neue NOE Veranstaltungsgesetz seien mehrere Rechtsmaterien zusammengefasst worden. Dadurch koennen auch Doppelgleisigkeiten im Bereich der Genehmigung von Veranstaltungsstaetten vermieden werden. Nach dem One Stop Prinzip soll ein und dieselbe Behoerde fuer die Anmeldung der Veranstaltung, die Genehmigung der Veranstaltungsstaette und die Ueberwachung zustaendig sein, sagte Windholz. Mit dem neuen Gesetz solle eine moeglichst einfache, zeitgemaeße, verstaendliche und praxisnahe Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Veranstalter zu staerken und das behoerdliche Taetigwerden auf die notwendigen Bereiche einzuschraenken. Zur Erreichung der Ziele wird strikt darauf geachtet, dass kein unnoetiger Verwaltungsaufwand entsteht, erklaerte Windholz. Im Gesetzesentwurf, der sich derzeit im Begutachtungsverfahren befindet, seien auch die rechtlichen Grundlagen fuer das Einschreiten der Exekutive durch die Konkretisierung der Zwangsmaßnahmen verbessert worden. So seien Beschlagnahme von Gegenstaenden, die bei der Veranstaltung verwendet werden, aber auch des Erloeses der Veranstaltung aufgenommen worden. Windholz: Darueber hinaus wird fuer illegale Veranstaltungen der Strafrahmen erhoeht und eine Mindeststrafe eingefuehrt. Weiters wuerden die gesetzlichen Voraussetzungen fuer ein Veranstaltungsregister geschaffen.
Naehere Informationen: Amt der NOE Landesregierung, Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten, Mag. Robert Krumpoeck, Telefon 02742/9005 14007.