FOERDERUNGSPREIS FUER MUSIK 2003
Heuer fuer Messen, Oratorien, Chorwerke und Vokalkompositionen
Das Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, schreibt fuer das Kalenderjahr 2003 einen Foerderungspreis fuer Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt diesmal fuer die Sparte Messen, Oratorien und sonstige Chorwerke sowie andere Vokalkompositionen außer Liedkompositionen. Zuerkannt wird eine einmalige Geldzuwendung von 5.500 Euro.
Bewerben kann man sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fuenf Jahre entstanden ist, ungeachtet der Tatsache, ob die eingereichten Arbeiten bereits veroeffentlicht wurden. Personen, die seit 1950 einen Foerderungs, Wuerdigungs oder Staatspreis fuer Musik erhalten haben, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Die Bewerbung erfolgt durch Vorlage einer vollstaendigen Partitur und nach Moeglichkeit eines ergaenzenden Tontraegers (keine DAT Kassetten). Anzuschließen sind ein persoenlich gefertigter Lebenslauf, ein genaues Werkverzeichnis sowie amtliche Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz. Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist mangels entsprechender Haftung fuer Verlust bzw. Beschaedigung abzusehen. Der Jury, die ihre Vorschlaege nicht ausfuehrlich verbalisiert begruendet, werden nur vollstaendige Bewerbungen vorgelegt.
Die Unterlagen sind mit der Aufschrift Foerderungspreis 2003 Musik bis 15. Mai 2003 beim Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, Abteilung II/2, 1014 Wien, Schottengasse 1, einzureichen. Im Jahr 2004 wird der Preis voraussichtlich fuer die Sparte Instrumentalwerke mit großer Besetzung ausgeschrieben werden.